Der Hund und sein "Geschäft"
Der Hund und sein "Geschäft"
Hundekot auf Straßen, Gehwegen, Grünflächen und auf Spiel- und Bolzplätzen ist nicht nur unästhetisch, sondern auch unangenehm, wenn man hinein tritt. Zudem stellt Hundekot für Mensch und Tier - insbesondere für Kinder, die in verschmutzten Sandkästen spielen und somit den Bakterien und Krankheitserregern in den Exkrementen ausgesetzt sind - eine gesundheitliche Gefährdung dar.
Die oben erwähnten öffentlichen Flächen dürfen nicht durch Hundekot verunreinigt werden. Als Ausnahme gelten Flächen, die dicht mit Bäumen und Sträuchern bewachsen sind, dort darf der Hundekot liegen bleiben. Sollte es trotzdem zu einem Missgeschick kommen, sind die Hundehalter dazu verpflichtet, die Verunreinigung unverzüglich zu beseitigen. Ansonsten riskieren sie je nach Örtlichkeit (z. B. Straße oder Kinderspielplatz) Bußgelder zwischen 35 und 250 Euro.
Zum Wohle der Allgemeinheit und im Hinblick auf ein friedliches Miteinander appelliert die Stadtverwaltung Brühl an alle Hundehalter darauf zu achten, wo die Hunde ihr Geschäft verrichten.


