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Google Street View Widerspruch

Bürgermeister Michael Kreuzberg empfiehlt Bürgerinnen und Bürgern, die sich durch Google Street View in ihrer Privatsphäre verletzt sehen, Widerspruch einzulegen, damit die Fotos nicht im Internet veröffentlicht werden können.

Die Stadt Brühl hat zur Vereinfachung ein spezielles Formblatt erstellt, das hier online abrufbar ist und in gedruckter Form im Rathaus ausliegt. Das Unternehmen Google beabsichtigt, Aufnahmen der 20 größten deutschen Städte noch im Jahr 2010 im Internet zugänglich zu machen.

Es handelt sich dabei um die Städte Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal. Später sollen weitere deutsche Städten und Dörfer folgen. Gegenüber der Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner und den Datenschutzbeauftragten hat das Unternehmen allerdings zugesagt, den neuen Dienst "Street View" in Deutschland erst zu starten, wenn die von Bürgerinnen und Bürgern eingereichten Widersprüche vollständig umgesetzt sind.

(Quelle www.bmelv.de)

Widerspruch per Mail, per Post oder direkt bei Google

Symbolbild Widerspruch Strett View

Ein Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Aufnahmen

  • der eigenen Person,
  • von eigenen Kraftfahrzeugen,
  • selbst bewohnten oder genutzten Gebäuden,
  • von Grundstückseigentum

kann bei Google formlos erhoben werden

Zu beachten ist hierbei, dass das Gebäude zusätzlich zur Adresse näher beschrieben werden muss (Farbe des Gebäudes, Balkone, etc.).

Worauf Sie achten sollten

Antragsteller aus den 20 großen deutschen Städten (siehe oben), die bereits ab Herbst 2010 bei Street View zu sehen sind, mussten ihren Widerspruch bis zum 15. September 2010 einreichen. Für alle anderen Gebiete in Deutschland (z.B. Brühl) bleibt dieser Dienst bis auf Weiteres verfügbar. (Quelle: streetview-deutschland.appspot.com)

Das Google-Online-Tool basiert auf dem Landkartendienst Google Maps. Der Nutzer gibt seine Adresse ein, und Google Maps zeigt ihm den passenden Kartenausschnitt an. Durch Zoomen lässt sich die Ansicht vergrößern, sodass man sein Haus problemlos finden und markieren kann.

Um Verwechslungen zu vermeiden, soll der Antragsteller sein Haus zusätzlich näher beschreiben, und zwar so, wie es von der Straße aus aussieht. Es ist möglich, auf diese zusätzlichen Angaben zu verzichten, wovor Google jedoch warnt: "Nähere Angaben helfen uns, das richtige Gebäude/Grundstück zu identifizieren. Ohne diese Angaben können wir Ihren Antrag unter Umständen nicht bearbeiten."

Im letzten Schritt muss der Antragsteller E-Mailadresse und Namen angeben. Um Missbrauch zu verhindern, hat sich Google ein zweistufiges Verifizierungsverfahren ausgedacht. Jeder Antragsteller erhält zunächst einen Verifizierungscode, der ihm per Post zugeschickt wird. Per E-Mail bekommt er außerdem den Link zu einer speziellen Webseite. Der Antrag auf Unkenntlichmachung gilt erst dann als eingereicht, wenn der Antragsteller seinen Verifizierungscode auf der Webseite eingibt, deren Adresse er per E-Mail erhalten hat.

Wer jetzt nicht widerspricht, kann dies zu jeder Zeit nachholen. Über die Funktion "Ein Problem melden" ist der Widerspruch auch nach dem Start des Dienstes möglich.

(Quelle: www.heute.de)

Widersprüche als Formular in der Bürgerberatung

Die Brühler Stadtverwaltung hat zusätzlich Musterwidersprüche als Formblatt in der Bürgerberatung, Rathaus, Steinweg 1, ausgelegt.

Leitende Unternehmensvertreter von Google erklärten sich bei einem Treffen mit Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner in Berlin bereit, auch Sammelwidersprüche von Städten und Gemeinden mit den Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern zu akzeptieren.
(Quelle: www.bmelv.de)

Datenschutzrechtliche Bedenken gegen die Auslage von Widerspruchslisten erhob Mitte Juni 2010 der Städte- und Gemeindebund NRW als kommunaler Spitzenverband. Die Stadt Brühl hat darauf reagiert und die zunächst ausgelegten Listen gegen Einzelformulare ausgetauscht.

Bundesministerium informiert ausführlich

Screen der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit Link zur Seite
Großbildansicht Screen der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit Link zur Seite

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat auf seinen Internetseiten ausführliche Informationen zum Thema Google Street View zusammengestellt. Hier erfahren Sie weitere Details und aktuelle Neuerungen.

Google Street View im Internet

Besonders ausgerüstete Fahrzeuge des Internetdienstes Google fahren durch Städte und Gemeinden, um Straßen und Gebäude aufzunehmen. Die Fotos sollen unter Google Street View im Internet veröffentlicht werden.

Gesichter und Kfz-Kennzeichen sind unkenntlich

Gesichter werden zum Schutz der Privatsphäre fotografierter Personen automatisch unkenntlich gemacht ("verpixelt"). Auf den Fotos lesbare Kfz-Kennzeichen werden ebenfalls automatisch unkenntlich gemacht . Hierzu ist kein Widerspruch der Betroffenen erforderlich.



Weitere Infos im WWW:

  • www.bmelv.de
    Internetseite Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
  • www.ldi.nrw.de
    Informationen zu Goggle Stree View vom Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen


Rathaus

Foto: Blick aus dem Schlosspark auf das Rathaus Uhlstraße

Stadtverwaltung

Weitere Infos

Weitere Infos im WWW:

Kontakt zur Stadtverwaltung:

Stadt Brühl

Uhlstraße 3 (Rathaus)
50321 Brühl
Telefon: 02232 79-0
Fax: 02232 48051
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