kleine Rubrikillustration: Leben in BrühlRubrikillustration: Kinder und Jugend

Jugendgerichtshilfe

Die Jugendgerichtshilfe des Jugendamtes betreut Jugendliche und Heranwachsene während eines Strafverfahrens. Die Jugendgerichtshilfe lädt zu einem persönlichen Gespräch ein, wenn es zur Anklage vor dem Jugendgericht kommt. Die Betreuung erfolgt vor, während und nach der Gerichtsverhandlung.

In dem Gespräch werden angeklagte Jugendliche/ Heranwachsende zu ihren sozialen und familiären Lebensumständen befragt. Aus den gewonnenen Informationen erstellt die Jugendgerichtshilfe einen Bericht, der für das Gericht und die Staatsanwaltschaft bestimmt ist. Dieser Bericht wird Gegenstand der Hauptverhandlung.

So ist sichergestellt, dass die erzieherischen, sozialen und fürsorgerischen Gesichtspunkte in einem Strafverfahren zur Geltung kommen.

Die Jugendgerichtshilfe berät auch Eltern und Lehrer/innen.





Kontakt:

Jugendgerichtshilfe

Manfred Seifert
Steinweg 1 (Zi. B 317)
50321 Brühl
Telefon: 02232 - 79 4760
Fax: 02232 - 79 4790
verschlüsselte Mailadresse

Rathaus

Foto: Blick aus dem Schlosspark auf das Rathaus Uhlstraße

Stadtverwaltung

Weitere Infos

Weitere Infos im WWW:

Kontakt zur Stadtverwaltung:

Stadt Brühl

Uhlstraße 3 (Rathaus)
50321 Brühl
Telefon: 02232 79-0
Fax: 02232 48051
verschlüsselte Mailadresse

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