Jugendgerichtshilfe
Die Jugendgerichtshilfe des Jugendamtes betreut Jugendliche und Heranwachsene während eines Strafverfahrens. Die Jugendgerichtshilfe lädt zu einem persönlichen Gespräch ein, wenn es zur Anklage vor dem Jugendgericht kommt. Die Betreuung erfolgt vor, während und nach der Gerichtsverhandlung.
In dem Gespräch werden angeklagte Jugendliche/ Heranwachsende zu ihren sozialen und familiären Lebensumständen befragt. Aus den gewonnenen Informationen erstellt die Jugendgerichtshilfe einen Bericht, der für das Gericht und die Staatsanwaltschaft bestimmt ist. Dieser Bericht wird Gegenstand der Hauptverhandlung.
So ist sichergestellt, dass die erzieherischen, sozialen und fürsorgerischen Gesichtspunkte in einem Strafverfahren zur Geltung kommen.
Die Jugendgerichtshilfe berät auch Eltern und Lehrer/innen.



