Ehrungen
Der Rat der Stadt Brühl würdigt ein besonderes Engagement zum Wohle der Stadt mit verschiedenen Auszeichnungen. Er hat hierzu Richtlinien über die Ehrungen der Stadt Brühl festgelegt.
Im einzelnen sind folgende Auszeichnungen möglich:
Im einzelnen sind folgende Auszeichnungen möglich:
Ehrenbürger
Der Rat der Stadt Brühl kann an Persönlichkeiten, die sich um die Gemeinde besonders verdient gemacht haben, das Ehrenbürgerrecht verleihen.Ehrenring
Der Ehrenring der Stadt Brühl wird als Dank und Anerkennung an Persönlichkeiten verliehen, die sich um das Wohl und Ansehen der Stadt Brühl verdient gemacht haben oder zur Stadt Brühl in einer besonders herausragenden Beziehung standen. Ratsmitglieder erhalten nach 20-jähriger Mitgliedschaft im Rat der Stadt Brühl den Ehrenring.Ehrennadel in Gold
In der Zeit von Dezember 1995 bis Februar 2001 wurde anstelle des Ehrenrings die Ehrennadel in Gold verliehen. Diese Anstecknadel aus Gold ist mit dem als Relief ausgebildeten Wappen der Stadt Brühl gefertigt und trägt auf der Rückseite eine Gravur mit dem Namen des Geehrten/der Geehrten sowie dem Datum der Verleihung.Ehrenplakette
Die Ehrenplakette der Stadt Brühl wurde für besondere Leistungen auf dem Gebiete des Sports, der Kunst und auf sozialem Sektor verliehen. Die Ehrenplakette hat Medaillenform und ist aus Silber. Sie zeigt auf der Vorderseite das Stadtwappen.Altbürgermeister
Gem. § 34 GO NW kann langjährigen Ratsmitgliedern eine Ehrenbezeichnung verliehen werden. Der unbestimmte Rechtsbegriff "langjährig" wird in den Richtlinien über die Ehrungen mit folgender Formulierung konkretisiert:Frauen und Männern, die mindestens zwei Wahlperioden Bürgermeister/in waren, kann die Ehrenbezeichnung "Altbürgermeister" verliehen werden.

