Brühl-Pass
Wer kann den Brühl-Pass erhalten?
Alle Brühler Bürgerinnen und Bürger, die Bezieher von Arbeitslosengeld II (Alg II) oder Grundsicherung sind, sowie Leistungsberechtigte nach § XII Sozialgesetzbuch (SGB XII) können unter Vorlage der entsprechenden Bescheide, einen Brühl-Pass in der Bürgerberatung beantragen.
Brühler Bürgerinnen und Bürger, die unsicher sind, ob sie ein solches geringes Einkommen haben oder diejenigen, die Empfänger von Arbeitslosengeld I sind, können unter Vorlage aller Einkommensnachweise und des Nachweises der Mietkosten ebenfalls einen Brühl-Pass beantragen. In diesen Fällen darf das Einkommen bestimmte Grenzen nicht übersteigen.
Die Grenzen sind abhängig von der Familiengröße und den Mietkosten, wobei hier nur eine angemessene Miete berücksichtigt werden kann.
Den Brühl-Pass erhalten Sie bei Frau Wülfrath, Rathaus Steinweg 1, Erdgeschoss (Zimmer B 005 neben Bürgerberatung) während der allgemeinen Öffnungszeiten.
Vergünstigungen für Brühl-Pass-InhaberInnen
- 10 kostenlose Schwimmbadbesuche für Kinder und Jugendliche (bis Vollendung des 14.Lebensjahres) im Jahr
- 10 ermäßigte Schwimmbadbesuche für Erwachsene im Jahr, jeweils ohne Saunabesuche
- Ermäßigung in der Kunst- und Musikschule
- Ermäßigung in der Stadtbücherei
- Ermäßigung der Hundesteuer
- Ermäßigung bei Besuchen von VHS-Kursen
- Ermäßigung bei städtischen Kulturveranstaltungen
In der Regel betragen die Ermäßigungen 50% der Gebühren / Eintrittspreise / Steuer.
Zusätzlich sind speziell in der Kunst- und Musikschule für begabte Kinder- und Jugendliche weitere finanzielle Hilfen über den Förderkreis bzw. Förderverein möglich. Auch in der Jugendarbeit engagierte junge Erwachsene erhalten dort eine Jugendleiter-Ermäßigung. Die kann, bei geringem Einkommen und in Zusammenhang mit dem Jugendleiter-Pass, 75% betragen.
Rückblick
Vor Einführung des "Brühl-Passes" gewährte die Stadt Brühl in der
Bücherei, der Musikschule und dem Schwimmbad für Schwerbehinderte,
Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger, Studenten, Schüler und Grundwehr-
bzw. Zivildienstleistende eine Kostenermäßigung.
Weiterhin konnten Sozialhilfeempfänger und Personen, die diesem
Personenkreis einkommensmäßig gleich standen, eine Steuervergünstigung
für die Hundesteuer erhalten. Für Schwerbehinderte gab es eine
Ermäßigung im Theaterbereich. Alte Menschen konnten über die
"Altenhilfe" eine Kostenübernahme für kulturelle Veranstaltungen
beantragen.
Ab 1985 wurden die Ermäßigungen auch im Theaterbereich auf den gesamten
genannten einkommensschwachen Personenkreis ausgedehnt. Darüber hinaus
waren damals fast alle Sportvereine bereit, eine Beitragermäßigung zu
gewähren.
Der Brühl-Pass von heute erleichtert und vereinfacht die Regelungen von damals.


