Soziale Einrichtungen und Altenhilfe
Eine Broschüre über Brühler Hilfen
Mit dem aktualisierten Leitfaden erhalten Sie einen Überblick über die vielfältigen Angebote in den Bereichen Begegnung, Freizeitgestaltung, Beratung und Dienstleistung in unserer Stadt. Er soll Ihnen Orientierung und Unterstützung bieten. Keinesfalls erhebt der Wegweiser Anspruch auf Vollständigkeit. Ganz bewusst wurde hier und da auf zu detaillierte Angaben verzichtet. Die Broschüre hätte ansonsten ihre Übersichtlichkeit verloren.
Seniorinnen und Senioren erhalten zunehmend mehr gesellschaftliches Gewicht. Sie suchen und fordern ihren Platz im gesellschaftlichen und politischen Gestaltungsraum. Die Ressourcen, Stärken und Fähigkeiten älterer Menschen, ihre Mitwirkung und Teilhabe am Leben gewinnen an Bedeutung. In der so genannten Dritten Lebensphase wird eine selbstbewusste und aktive Lebensgestaltung immer wichtiger, die eigene Entscheidung über die Lebensform gehört dazu.
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Der Behindertenbeauftragte der Stadt Brühl ist Ansprechpartner in allen Belangen, die Menschen mit Behinderung betreffen. Er ist erste Anlaufstelle, Wegweiser bzw. Koordinationsstelle für Betroffene und deren Angehörige.
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In Brühl können Menschen, deren Einkommen eine bestimmte Grenze unterschreitet besondere Vergünstigungen in Anspruch nehmen - den Brühl-Pass. Die Einführung des ?Brühl-Passes? wurde durch den Rat im Jahre 1993 beschlossen.
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Das Behindertengleichstellungsgesetz NRW verpflichtet u.a. die Kommunen zu einer schrittweisen barrierefreien Gestaltung des eigenen Internetauftritts. Ergänzende Regelungen sind in der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen - BITV NRW) zu finden.
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Selbsthilfegruppen leisten einen wertvollen Beitrag zum eigenverantwortlichem Umgang mit der Krankheit. Auf den Seiten der Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen im Rhein-Erft-Kreis finden Sie wichtige Informationen zum Thema.
[www.selbsthilfegruppen-rhein-erftkreis.de]
Soziale Organisationen und Gruppen, die im sozialen Bereich tätig sind, finden Sie im Sozialverzeichnis - eingeteilt in Kategorien oder nach Alphabet aufgelistet
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Der Brühler Mietspiegel gibt einen Überblick über die Höhe der ortsüblichen Miete. Er ist ein Orientierungsrahmen für Mieter und Vermieter bei der Festlegung der Mieten und Mieterhöhungen.
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Kontakt zur Stadtverwaltung:
Behindertenbeauftragter der Stadt Brühl
Herr Schlerth
Steinweg 1 (Zi. B 204)
50321 Brühl
Telefon: 02232-79 4350
Fax: 02232-79 4580
Grundsicherung
N.N.
Steinweg 1 (Zi. B 024)
50321 Brühl
Telefon: 02232-79 3570
Fax: 02232-79 3590
Rentenberatung
Frau Schwister
Steinweg 1 (Zi. B 026)
50321 Brühl
Telefon: 02232-79 3570
Fax: 02232-79 3590
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