Mietspiegel
Der Mietspiegel gilt nur für den nicht preisgebundenen Wohnraum; öffentlich geförderte Wohnungen sind nicht betroffen.
Basis des Brühler Mietspiegels ist die Nettokaltmiete; d.h. sämtliche Neben- und Betriebskosten sind nicht enthalten.
In Zusammenarbeit mit den Haus- und Grundbesitzervereinen, dem Mieterverein und Vertretern der Städte sowie der Wohnungsgesellschaften erstellt die Rheinische Immobilienbörse Wohnungsmietspiegel von Städten und Gemeinden im Bezirk der IHK Köln, die gegen ein Entgelt erworben werden können.
Die Aktualisierung erfolgt alle zwei Jahre; aktueller Stand ist 01.11.2011.
Zum Abholpreis von 3,50 Euro erhalten Sie den Brühler Mietspiegel im brühl-info, Uhlstraße 1 und in der Bürgerberatung, Rathaus Steinweg 1.
Die Rheinische Immobilienbörse e.V. bietet den Mietspiegel als kostenpflichtigen Download an:
- www.rheinische-immobilienboerse.de
Mietspiegel online herunterladen und mit "PayPal" bezahlen.
Weitere Infos im WWW:
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Link zu den Online-Rechtsinformationen JURIS
Rechtsgrundlage für den qualifizierten Mietspiegel ist § 558 d des Bürgerlichen Gesetzbuches.



