Ausschuss für Soziales und Migration
Hierbei handelt es sich insbesondere um
- Maßnahmen im Rahmen des Zuwanderungsgesetzes
- Maßnahmen zur Integration
- Hilfen zur Selbsthilfe
Der Ausschuss entscheidet weiterhin über die Verwendung von Mitteln, die der Förderung der Integration dienen, sofern nicht gesetzliche Ansprüche wie z.B. im Sinn des Asylbewerberleistungsgesetzes bestehen. Hier ist das Augenmerk insbesondere auf die Situation von Migrantinnen zu richten.
Der Ausschuss berät den von der Verwaltung jährlich vorzulegenden Bericht über die "Situation und Maßnahmen der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund" auf der Basis der bisherigen Berichte und Unterrichtung über neue Maßnahmen.










