Integrationslotsen gesucht

Die nachhaltige Integration der in Brühl lebenden Menschen mit Zuwanderungsgeschichte aus unterschiedlichen Ländern ist in unserer Stadt schon seit langer Zeit ein Thema! In dieser Hinsicht hat die Stadtverwaltung bereits viele wichtige Schritte unternommen, um das Zusammenleben zwischen Einheimischen und Menschen aus anderen Kulturen in Brühl besser zu gestalten. Die Stadt bildet nun weitere Integrationslotsinnen und -lotsen aus.

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Integrationslotsen in Brühl

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Bildungsbroschüre: In Brühl lernen - macht mit!

Bildungsbroschüre In Brühl lernen - macht mit!
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Zuwanderungsgesetz

Seit dem 1.1.2005 ist in Deutschland das Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz) in Kraft. Der Gesetzgeber hat darin unterschiedliche Aspekte in einem Gesetzeswerk zusammengefasst, von der Arbeitsmigration über Erfüllung humanitärer Verpflichtungen bis hin zur Integration.

Mit dem Zuwanderungsgesetz ist die rechtliche Grundlage dafür geschaffen, Zuwanderung entlang unserer wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Interessen zu steuern und zu begrenzen. Es regelt zudem gesetzlich ein Grundangebot an Integrationsleistungen für alle Zuwanderer.

Mit dem Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union wurden neben der Anpassung an die Richtlinien auch Erkenntnisse aus der im Jahr 2006 erfolgten Evaluierung des Zuwanderungsgesetzes umgesetzt.

(Quelle: www.zuwanderung.de)

Die wichtigste Neuregelung ist das mit Artikel 1 des Zuwanderungsgesetzes neu eingeführte Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz). Hierin wird der Aufenthalt von Ausländern geregelt, die nicht aus einem Land der EU kommen. Das Aufenthaltsgesetz hat das frühere Ausländergesetz von 1990 ersetzt.

Artikel 2 des Zuwanderungsgesetzes enthält das ebenfalls neu eingeführte Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (Freizügigkeitsgesetz/EU), das den Aufenthalt von Unionsbürgern (Ausländer aus einem Land der EU) und deren Familienangehörigen regelt.



Integrationsatlas

Konkrete Angebote aus dem Integrationsatlas dargestellt im Stadtplan.

Kontakt:

Integrationsbeauftragte der Stadt Brühl

Frau Kilian
Steinweg 1, Zi. B 207
50321 Brühl
Telefon: 02232 79-4350
Fax: 02232 79-4580

Broschüren:

Chancen durch Integration - Ratgeber für Familien (deutsch / russisch)
Шансы,
которыедаетинтеграция
Семейныйсправочник
(2,09 MB)
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Chancen durch Integration - Ratgeber für Familien (deutsch/türkisch) Uyum ile gelen firsatlar Ailelere rehber bilgiler
(2 MB)
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