Zuwanderungsgesetz
Mit dem Zuwanderungsgesetz ist die rechtliche Grundlage dafür geschaffen, Zuwanderung entlang unserer wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Interessen zu steuern und zu begrenzen. Es regelt zudem gesetzlich ein Grundangebot an Integrationsleistungen für alle Zuwanderer.
Mit dem Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union wurden neben der Anpassung an die Richtlinien auch Erkenntnisse aus der im Jahr 2006 erfolgten Evaluierung des Zuwanderungsgesetzes umgesetzt.
(Quelle: www.zuwanderung.de)
Die wichtigste Neuregelung ist das mit Artikel 1 des Zuwanderungsgesetzes neu eingeführte Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz). Hierin wird der Aufenthalt von Ausländern geregelt, die nicht aus einem Land der EU kommen. Das Aufenthaltsgesetz hat das frühere Ausländergesetz von 1990 ersetzt.
Artikel 2 des Zuwanderungsgesetzes enthält das ebenfalls neu eingeführte Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (Freizügigkeitsgesetz/EU), das den Aufenthalt von Unionsbürgern (Ausländer aus einem Land der EU) und deren Familienangehörigen regelt.
Weitere Infos im WWW:
- www.zuwanderung.de
Internetangebot Bundesministerium des Innern mit Erläuterungen zum Gesetzestext etc. - www.bamf.de
Internetseite Bundesamt für Migration und Flüchtlinge










