kleine Rubrikillustration: Rathaus / BürgerserviceRubrikillustration: Bauen & Planen

Was ist der Flächennutzungsplan?

Der Flächennutzungsplan (FNP) umfasst das gesamte Gemeindegebiet und stellt die langfristig geplante Nutzung (Wohnen, Gewerbe, Verkehr, Flächen für die Landwirtschaft und den Naturschutz u.a.) der Gemeindeflächen für einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren dar.
Flächennutzungsplan Stadt Brühl
Großbildansicht Flächennutzungsplan Stadt Brühl

Die Aussagen dieses Plans beziehen sich auf die beabsichtigte Entwicklung des Gemeindegebiets und kennzeichnen die städtebaulichen Zielvorstellungen der Gemeinde (§ 5 BauGB). Da der Flächennutzungsplan die Grundlage für die Bebauungspläne bildet, wird er im Baugesetzbuch (BauGB) als vorbereitender Bauleitplan bezeichnet.

Im Flächennutzungsplan selbst wird die beabsichtigte Bodennutzung flächenhaft und nicht parzellenscharf dargestellt, so dass noch kein Baurecht für ein Grundstück abgeleitet werden kann.
Ferner ist der Flächennutzungsplan die verwaltungsinterne Vorgabe für die nachfolgenden Bebauungspläne sowie für Planungen anderer Planungsträger und Fachbehörden. Darüber hinaus ist er eine indirekte Vorgabe zur Steuerung des Baugeschehens im Außenbereich (§ 35 BauGB), da er den Innenbereich (§ 34 BauGB) im Verhältnis zum Außenbereich abgrenzt.

Zu jedem Flächennutzungsplan muss eine Begründung beigefügt werden (§ 5 (5) BauGB), die die Ziele, die Zwecke sowie die wesentlichen und die möglichen Auswirkungen der Planungen auf die Umwelt (Umweltbericht) umfasst (§ 2a BauGB).
Der Flächennutzungsplan und die Begründung können nach der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde (Bezirkregierung) und der ortsüblichen Bekanntmachung (z. B. Amtsblatt, lokale Tagespresse) von jedem Interessierten eingesehen werden.
Die Begründung zum Flächennutzungsplan enthält auch eine zusammenfassende Erklärung, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtigt worden sind (§ 6 (5) BauGB).

Hinweis: Für Flächennutzungspläne, deren Aufstellungsbeschluss bis zum 20.07.2004 erfolgte, gelten die Bestimmungen des alten BauGB. Nach den alten Regelungen muss dem Flächennutzungsplan nur ein Erläuterungsbericht ohne Umweltbericht beigefügt werden.





Erläuterungen

Weitere Informationen:

Kontakt:

Abteilungsleiter Stadtplanung

Walter Schaaf
Uhlstraße 3 (Rathaus, Zi. A 119)
50321 Brühl
Telefon: 02232 79-5080
Fax: 02232 79-5190
verschlüsselte Mailadresse

Kultur in Brühl - Kleinkunst und Musik - Spielzeit 1. Halbjahr 2012 - Link zum Veranstaltungskalender
Jazz-Combo FURIOPOLIS - Fuchs, Du hast den Groove gestohlen... - Link zum Veranstaltungskalender
Integration in Brühl - Link zur Internetseite Integration
Soziale Stadt Brühl-Vochem - Link zur Internetseite Soziale Stadt
Eine kleine Dachmusik - Dr. Hermann Conen Was ist Musik? - Link zum Veranstaltungskalender
12plus-Programmheft 1. Halbjahr 2012 - Link zum Programmflyer