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Bebauungspläne

Bebauungspläne sind Satzungen in besonderer Form. Mit ihnen wird geregelt, was an welcher Stelle im Stadtgebiet gebaut oder eben nicht gebaut werden darf. Die Planungshoheit liegt bei der Stadt Brühl.

Allgemeine Informationen zum Bebauungsplan

Über Aufstellungen, Änderungen, Aufhebungen sowie Ergänzungen von Bebauungsplänen entscheidet der Rat der Stadt Brühl, i.d.R. auf Basis der vorherigen Beschlussempfehlung durch den Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung. Bebauungspläne fallen unter das Ortstrecht und sind somit Satzungen.

Die Inhalte der Bebauungspläne werden als farbige Zeichnung auf der Grundlage von Katasterkarten (Flurkarten) dargestellt.

Ein Bebauungsplan enthält nach dem Baugesetzbuch die rechtsverbindlichen Festsetzungen über die städtebauliche Ordnung, wie z.B.: Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise, Anzahl der Geschosse oder Verkehrsflächen.

An der Aufstellung eines Bebauungsplanes werden Bürgerinnen und Bürger beteiligt. Ihnen wird im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der später folgenden öffentlichen Auslegung jeweils für die Dauer eines Monats die Möglichkeit gegeben, zu den Planaussagen Anregungen vorzubringen.

Diese Anregungen können formlos während der öffentlichen Auslegung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Über die Anregungen entscheidet der Rat im Rahmen einer Abwägung.

Mit der jüngsten Änderung des Baugesetzbuches und Einführung des § 13a BauGB, kann für Bebauungspläne der Innenentwicklung ein beschleunigtes Verfahren durchgeführt werden. Gemeint sind hiermit Planverfahren für die Wiedernutzbarmachung von Flächen innerhalb des Siedlungsbereiches, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung, wie z.B. die Umnutzung eines Gebietes.

Die Wiedernutzbarmachung von Flächen beschreibt insbesondere die Überplanung brachgefallener Flächen mit aufgegebener Vornutzung.

Der Gesetzgeber sieht als Voraussetzung für die Anwendung des § 13a gewisse Schwellenwerte vor. Maßstab hierfür ist die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs.2 BauNVO.

§13a unterscheidet hier zwei Fallgruppen:
a.) Bebauungspläne, die eine Größe der Grundfläche von weniger als 20.000 qm festsetzen und
b.) Bebauungspläne, die eine Größe der Grundfläche von 20.000 bis weniger als 70.000 qm festsetzen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in diesen Fällen in vereinfachter Form gemäß den Vorgaben zum vereinfachten Änderungsverfahren nach § 13 BauGB oder einer öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB.

Aktuelle Bebauungsplanverfahren

Auf den folgenden Seiten erhalten Sie einen Überblick über aktuelle Bebauungsplanverfahren in Brühl. Die Seiten enthalten Informationen zum Stand der einzelnen Verfahren und Übersichtskarten zur jeweiligen räumlichen Abgrenzung des Gebietes.

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP)legt fest, wie die Flächen im Stadtgebiet genutzt werden sollen. Wo sind die Flächen für die Landwirtschaft, wo für das Gewerbe, wo darf Wohnbebauung entstehen oder wo gibt es Gemeinbedarfseinrichtungen. Der FNP wird auch vorbereitender Bauleitplan genannt und bildet die Grundlage für alle Bebauungspläne.





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Weitere Informationen:

Kontakt:

Abteilungsleiter Stadtplanung

Walter Schaaf
Uhlstraße 3 (Rathaus, Zi. A 119)
50321 Brühl
Telefon: 02232 79-5080
Fax: 02232 79-5190
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