Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen
Aktuelle Infos direkt vom Land
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat den Entwurf für eine Rechtsverordnung für die Funktionsprüfung von Abwasserleitungen vorgelegt. Die Dichtheitsprüfung soll damit neu geregelt werden. Aktuelle Informationen zum Verfahren finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.
- www.buergerinfo-abwasser.de
Internetseite des IKT-Instituts für Unterirdische Infrastruktur gGmbH, erstellt im Auftrag des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.
Welche Leitungen müssen Sie prüfen lassen?
Alle Abwasserleitungen auf dem Grundstück, die im Erdreich oder unzugänglich verlegt sind und Schmutzwasser ableiten, müssen auf Dichtheit geprüft werden. Dazu gehören auch Leitungen unter der Bodenplatte, nicht aber innerhalb des Gebäudes.
Eine Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen ist
gemäß § 61a Landeswassergesetz durchzuführen:
- bei Neubau der Abwasserleitungen
- bei Änderung der Abwasserleitungen
- als Erstprüfung bis zum 31.12.2015
- als Wiederholungsprüfung alle 20 Jahre
Betriebe mit sachkundigen Mitarbeitern
Die Dichtigkeitsprüfung darf nur von Betrieben durchgeführt werden, deren Mitarbeiter die "Anforderungen an die Sachkunde für die Durchführung der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gem. § 61 a LWG in Nordrhein-Westfalen" erfüllen.
In einer landesweiten Liste sind diese Betriebe mit ihren besonders geschulten Mitarbeitern zusammengeführt. Sie können hier feststellen, wer Ihre Anlage prüfen könnte.
- www.sadipa.it.nrw.de/Sadipa/
Liste mit Suchfunktionen (z.B. Umkreissuche)
Was kostet die Dichtheitsprüfung?
Die Kosten der Dichtheitsprüfung sind sehr stark von der jeweiligen Situation auf Ihrem Grundstück abhängig. Dies
betrifft vor allem:
- die Leitungslänge
- mögliche Leitungsverzweigungen
- die Zugänglichkeit der Leitungen.
Dagegen sind die Kosten für die Prüfung eines weit verzweigten Leitungsnetzes unter einem Mehrfamilienhaus höher und müssen im Einzelfall ermittelt werden.
Beim Einholen der Angebote sollten Sie darauf achten, dass alle Leistungen, wie z.B. die Reinigung und die vollständige Dokumentation enthalten sind.
Wie wird die Dichtheitsprüfung durchgeführt?
Für die Dichtheitsprüfung gibt es unterschiedliche Möglichkeiten:
- Druckprüfung mit Wasser
- Druckprüfung mit Luft
- TV-Inspektion
Die Prüfung bestehender Leitungen kann bei häuslichem Abwasser durch eine TV-Inspektion erfolgen, soweit diese als ausreichend angesehen wird. Darüber hinaus kann eine TV-Inspektion als Vorbereitung für weitere Arbeiten sinnvoll sein.
Die Dichtheitsprüfung darf nur von zugelassenen Sachkundigen durchgeführt werden, die über die entsprechende Ausbildung und die erforderlichen Geräte verfügen. Das Ergebnis der Dichtheitsprüfung ist vom Sachkundigen zu bescheinigen. Es wird dringend empfohlen vom Sachkundigen zu verlangen, die vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erstellte Musterbescheinigung zu verwenden (siehe Download).
Was tun bei undichten Leitungen?
Undichte Leitungen müssen saniert werden. Die Sanierungsfristen sind jedoch je nach festgestellter Schadenskategorie unterschiedlich.
Bei Schäden, die beispielsweise die Standsicherheit betreffen oder einen massiven Schmutzwassereintrag ins Grundwasser verursachen (Schadenskategorie A), ist eine sofortige Sanierung erforderlich, die nach 6 Monaten abzuschließen ist.
Bei mittelschweren Schäden (Schadenskategorie B) ist die Sanierung innerhalb von 5 Jahren abzuschließen.
Bei geringen Schäden (Schadenskategorie C) kann bis zur nächsten Prüfung nach 20 Jahren abgewartet werden.
Die Schadensklasse ist unbedingt in der Bescheinigung des Sachkundigen anzugeben! Keinesfalls jedoch sollten Sie sich von einer Untersuchungsfirma zu einer sofortigen Sanierung überreden lassen. Planen Sie zunächst in Ruhe die erforderlichen Sanierungsarbeiten. Empfehlenswert ist es, sich unabhängigen Rat und weitere Angebote einzuholen, um vergleichen zu können.
Sind Leitungen unter der Bodenplatte verlegt, sollte in jedem Fall geprüft werden, ob diese nicht aufgegeben werden können und die neue Leitung unter der Kellerdecke abgehängt aus dem Haus geführt wird. Damit kann vielfach auch der erforderliche Schutz gegen Rückstau realisiert werden.
*Angaben und Texte sind dem Flyer des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, mit dem Titel "Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen Informationen für Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer" entnommen.
Weitere Infos im WWW:
- www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/dichtheit.htm
- www.abwasser-nrw.de
-
www.umwelt.nrw.de
Flyer Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen Informationen für Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, Herausgeber Text, Grafik und Layout Grafik Titelseite Druck Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen - www.buergerinfo-abwasser.de
Downloads:
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Musterbescheinigung Dichtheitsprüfung
(pdf, 169,1 KB) -
Bekanntmachung der 1. Satzung für vorgezogene Dichtheitsprüfungen an privaten Abwasseranlagen vom 06.06.2011 (Ludwig-Jahn-Straße).
(pdf, 180,95 KB) -
Flyer Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Titel: Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen Informationen für Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer
(pdf, 1,38 MB) -
Runderlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(pdf, 80,74 KB)




