kleine Rubrikillustration: Rathaus / BürgerserviceRubrikillustration: Bauen & Planen

Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen

Die Dichtheitsprüfung wird derzeit von der Landesregierung neu geregelt. Die bisherigen Vorgaben werden überarbeitet. Grundstückseigentümer sind derzeit verpflichtet, die Dichtheit ihrer Entwässerungsanlagen prüfen zu lassen. Dies Prüfung muss bis zum Jahresende 2015 von zugelassenen Sachkundigen erfolgen. Danach erst wieder nach 20 Jahren.

Aktuelle Infos direkt vom Land

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat den Entwurf für eine Rechtsverordnung für die Funktionsprüfung von Abwasserleitungen vorgelegt. Die Dichtheitsprüfung soll damit neu geregelt werden. Aktuelle Informationen zum Verfahren finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.

  • www.buergerinfo-abwasser.de
    Internetseite des IKT-Instituts für Unterirdische Infrastruktur gGmbH, erstellt im Auftrag des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.

Welche Leitungen müssen Sie prüfen lassen?

Alle Abwasserleitungen auf dem Grundstück, die im Erdreich oder unzugänglich verlegt sind und Schmutzwasser ableiten, müssen auf Dichtheit geprüft werden. Dazu gehören auch Leitungen unter der Bodenplatte, nicht aber innerhalb des Gebäudes.

Schaubild Dichtigkeitsprüfung
Großbildansicht Schaubild Dichtigkeitsprüfung

Eine Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen ist gemäß § 61a Landeswassergesetz durchzuführen:

  • bei Neubau der Abwasserleitungen
  • bei Änderung der Abwasserleitungen
  • als Erstprüfung bis zum 31.12.2015
  • als Wiederholungsprüfung alle 20 Jahre

Betriebe mit sachkundigen Mitarbeitern

Die Dichtigkeitsprüfung darf nur von Betrieben durchgeführt werden, deren Mitarbeiter die "Anforderungen an die Sachkunde für die Durchführung der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gem. § 61 a LWG in Nordrhein-Westfalen" erfüllen.

In einer landesweiten Liste sind diese Betriebe mit ihren besonders geschulten Mitarbeitern zusammengeführt. Sie können hier feststellen, wer Ihre Anlage prüfen könnte.

Was kostet die Dichtheitsprüfung?

Die Kosten der Dichtheitsprüfung sind sehr stark von der jeweiligen Situation auf Ihrem Grundstück abhängig. Dies betrifft vor allem:

  • die Leitungslänge
  • mögliche Leitungsverzweigungen
  • die Zugänglichkeit der Leitungen.
Die Kosten für die Prüfung der Schmutzwasserleitungen eines Einfamilienhauses betragen etwa 300-500 €.

Dagegen sind die Kosten für die Prüfung eines weit verzweigten Leitungsnetzes unter einem Mehrfamilienhaus höher und müssen im Einzelfall ermittelt werden.

Beim Einholen der Angebote sollten Sie darauf achten, dass alle Leistungen, wie z.B. die Reinigung und die vollständige Dokumentation enthalten sind.

Wie wird die Dichtheitsprüfung durchgeführt?

Für die Dichtheitsprüfung gibt es unterschiedliche Möglichkeiten:

  • Druckprüfung mit Wasser
  • Druckprüfung mit Luft
  • TV-Inspektion
Bei Neubau oder wesentlicher Veränderung der Schmutzwassergrund- und -anschlussleitungen ist eine Druckprüfung erforderlich. Mit einer Druckprüfung kann auch die Möglichkeit eines Fremdwassereintrages über die Rohrverbindungen erkannt werden.

Die Prüfung bestehender Leitungen kann bei häuslichem Abwasser durch eine TV-Inspektion erfolgen, soweit diese als ausreichend angesehen wird. Darüber hinaus kann eine TV-Inspektion als Vorbereitung für weitere Arbeiten sinnvoll sein.

Die Dichtheitsprüfung darf nur von zugelassenen Sachkundigen durchgeführt werden, die über die entsprechende Ausbildung und die erforderlichen Geräte verfügen. Das Ergebnis der Dichtheitsprüfung ist vom Sachkundigen zu bescheinigen. Es wird dringend empfohlen vom Sachkundigen zu verlangen, die vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erstellte Musterbescheinigung zu verwenden (siehe Download).

Was tun bei undichten Leitungen?

Undichte Leitungen müssen saniert werden. Die Sanierungsfristen sind jedoch je nach festgestellter Schadenskategorie unterschiedlich.

Bei Schäden, die beispielsweise die Standsicherheit betreffen oder einen massiven Schmutzwassereintrag ins Grundwasser verursachen (Schadenskategorie A), ist eine sofortige Sanierung erforderlich, die nach 6 Monaten abzuschließen ist.

Bei mittelschweren Schäden (Schadenskategorie B) ist die Sanierung innerhalb von 5 Jahren abzuschließen.

Bei geringen Schäden (Schadenskategorie C) kann bis zur nächsten Prüfung nach 20 Jahren abgewartet werden.

Die Schadensklasse ist unbedingt in der Bescheinigung des Sachkundigen anzugeben! Keinesfalls jedoch sollten Sie sich von einer Untersuchungsfirma zu einer sofortigen Sanierung überreden lassen. Planen Sie zunächst in Ruhe die erforderlichen Sanierungsarbeiten. Empfehlenswert ist es, sich unabhängigen Rat und weitere Angebote einzuholen, um vergleichen zu können. Sind Leitungen unter der Bodenplatte verlegt, sollte in jedem Fall geprüft werden, ob diese nicht aufgegeben werden können und die neue Leitung unter der Kellerdecke abgehängt aus dem Haus geführt wird. Damit kann vielfach auch der erforderliche Schutz gegen Rückstau realisiert werden.

*Angaben und Texte sind dem Flyer des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, mit dem Titel "Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen Informationen für Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer" entnommen.



Weitere Infos im WWW:



Kontakt:

Dichtigkeitsprüfung

Herr Messer
Uhlstraße 3, Zi. A320
50321 Brühl
Telefon: 02232 79-5550
Fax: 02232 79-5490
verschlüsselte Mailadresse

Rathaus

Foto: Blick aus dem Schlosspark auf das Rathaus Uhlstraße

Stadtverwaltung

Weitere Infos

Weitere Infos im WWW:

Kontakt zur Stadtverwaltung:

Stadt Brühl

Uhlstraße 3 (Rathaus)
50321 Brühl
Telefon: 02232 79-0
Fax: 02232 48051
verschlüsselte Mailadresse

Tourismus- und Veranstaltungskalender InBrühl - Link zur Internetseite InBrühl
Soziale Stadt Brühl-Vochem - Link zur Internetseite Soziale Stadt
Eine kleine Dachmusik - Dr. Hermann Conen Was ist Musik? - Link zum Veranstaltungskalender
12plus-Programmheft 1. Halbjahr 2012 - Link zum Programmflyer