Einzelhandels- und Zentrenkonzept
Das Konzept beinhaltet auf der Grundlage einer umfasssenden Marktanalyse der Einzelhandelsstrukturen im Brühler Stadtgebiet durch die BBE Unternehmensberatung / Köln konkrete Planungsziele für die diesbezügliche Entwicklung der Gewerbeflächen in Brühl-Ost, der Brühler Innenstadt und neuer Nahversorgungsstandorte im Brühler Norden und Süden.
Zur planungsrechtlichen Steuerung des Einzelhandels war es nach gängiger Expertenmeinung und unter Verweis auf die diesbezügliche Rechtsprechung zwingend erforderlich, die Auswirkungen der Neuansiedlung von Einzelhandelsnutzungen auf die Versorgungszentren einer Stadt (Innenstadt, Nebenzentren etc.) im Rahmen eines räumlich funktionalen Zentrenkonzeptes zu ermitteln. Dem trägt auch die Änderung des Baugesetzbuches zum § 34 Abs. 3 Rechnung.
Die Stadt Brühl hat auf der Grundlage einer aktuellen Marktanalyse
zur Einzelhandelsentwicklung ein Einzelhandels- und Zentrenkonzept
entwickelt, auf dessen Grundlage die zukünftige Ansiedlung von
Einzelhandelsbetrieben im Brühler Stadtgebiet planungsrechtlich
gesteuert werden soll. Dies betrifft die Sicherung bestehender wie auch
Neuausweisung potenzieller Nahversorgungsstandorte im Stadtgebiet sowie
die Steuerung der Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsbetriebe in den
gewerblich geprägten Bereichen der Stadt.
Vor diesem
Hintergrund wurden die Einzelhandelsstrukturen (Innenstadt,
Nahversorgung, großflächiger Einzelhandel) in der Stadt Brühl
- analysiert,
- unter quantitativen sowie qualitativen Gesichtspunkten bewertet,
- bestehende Lücken im Sortimentsangebot aufgezeigt,
- das Einzugsgebiet des Brühler Einzelhandels und Nachfragevolumen untersucht sowie
- die Verflechtungen der Stadt Brühl zu den umliegenden Städten und Gemeinden dargestellt.
- Die Entwicklungsperspektiven für den Einzelhandelsstandort Brühl differenziert nach Standortlagen und Sortimenten unter Berücksichtigung der regionalen Wettbewerbssituation,
- die Leitlinien nach denen sich der Einzelhandel in Brühl zukünftig weiter entwickeln soll,
- die den einzelnen Standorten zuzuordnenden Funktionen,
- die planungsrechtliche Steuerung der Einzelhandelsentwicklung,
- die in der Stadt Brühl zugrunde liegenden zentren- bzw. nichtzentrenrelevanten Warensortimente,
- die Entwicklungsleitlinien und Funktionszuweisungen ausgewählter Potenzialflächen im Stadtgebiet (innerstädtische bzw. innenstadtnahe Standorte Belvedere, Janshof, Wickegelände und Balthasar-Neumann-Platz, die Standorte Finanzamt im Bereich der nördlichen Kernstadt sowie Steingasse/Alte Bonnstraße und Otto-Wels-Straße/Alte Bonnstraße im südlichen Brühler Stadtgebiet und schließlich das Gewerbegebiet Brühl-Ost).
Fortschreibung 2011
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Steuerung des Einzelhandels haben sich in den letzten Jahren verändert. Daher entsteht die Notwendigkeit, das in 2006 durch den Rat beschlossene Einzelhandelskonzept an die städtebaulichen Vorgaben für den Einzelhandel anzupassen und somit rechtswirksam umzusetzen.
Das überarbeitete Einzelhandelskonzept (EHK 2010) ist nunmehr an die im Juli 2007 mit § 24a Landesentwicklungsprogramm NRW (LEPro NRW) modifizierten landesplanerischen Grundsätze für den großflächigen Einzelhandel angeglichen. Darüber hinaus werden die für kommunale Einzelhandelskonzepte relevanten Vorgaben des neuen Einzelhandelserlasses NRW berücksichtigt.
Mit dem EHK 2010 wird vor allem der bisher festgelegte zentrale Versorgungsbereich in der Brühler Innenstadt auf seine Abgrenzung hin sowie die wohnungsnahe Versorgung und der großflächige Einzelhandel mit nicht-zentrenrelevanten Kernsortimenten überprüft. Darüber hinaus wird im Rahmen des EHK 2010 die Definition der 'Brühler Sortimentsliste' überprüft und fortgeschrieben.
Öffentliche Beteiligung zur Auslegung des Einzelhandelskonzeptes
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung hat in seiner öffentlichen Sitzung am
10.02.2011 die öffentliche Auslegung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Brühl beschlossen.
Die Unterlagen können in der Zeit vom
15.04. bis zum 20.05.2011
bei der Stadt Brühl, Fachbereich Stadtentwicklung und Bauordnung, Rathaus A, Uhlstraße 3, 1. Etage vor den
Zimmern A 125 und A 120 von montags bis freitags von 8:00 bis 12:30 Uhr und
montags bis donnerstags von 14:00 bis 17:00 Uhr eingesehen werden. Das Einzelhandelskonzept der Stadt Brühl in der Fassung vom 08.12.2010 steht nachfolgend auch als Download für Sie bereit.
Im Übrigen stehen die Mitarbeiter des Fachbereiches für Rückfragen unter den Telefonnummern 79-5100, 79-5110 und 79-5130 zur Verfügung.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Die Stadt Brühl prüft die fristgerecht vorgebrachten Anregungen
und teilt das Ergebnis nach Abschluss des Verfahrens mit.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Brühl unberücksichtigt bleiben.
- Einzelhandelskonzept Aktualisierung 08.12.2010 (pdf, 3,2 MB)
Downloads:
-
Einzelhandels- und Zentrenkonzept als Erläuterungsbericht
(pdf, 1,07 MB) -
Definition der zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimente
(pdf, 449,69 KB)




