Bauen & Planen
Themen wie "Stadtplanung, "Aktuelle Planungen", "Stadtentwicklungskonzept 2015", "Denkmalschutz", "Vom Bauantrag zur Baugenehmigung" haben wir an dieser Stelle für Sie aufbereitet.
Auf den Seiten "Aktuelle Planverfahren" sind die laufenden Planverfahren, die der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (PStA) und der städtische Fachbereich Stadtentwicklung und Bauordnung zur Zeit gemeinsam bearbeiten, aufgelistet.
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Wer bauen will, braucht dazu eine Baugenehmigung, so galt der Grundsatz früher. Heute genügt in einigen Fällen schon ein Anzeigeverfahren, manche Vorhaben sind genehmigungsfrei. Für Ihr Bauvorhaben sollten Sie frühzeitig klären, welche Vorschriften zu beachten sind. Auf diesen Seiten erhalten Sie allgemeine Hinweise zum Thema Bauen im Bereich des Bauordnungsrechts.
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Bebauungspläne sind Satzungen in besonderer Form. Mit ihnen wird geregelt, was an welcher Stelle im Stadtgebiet gebaut oder eben nicht gebaut werden darf. Die Planungshoheit liegt bei der Stadt Brühl.
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Denkmalschutz und Denkmalpflege zählen heute zu den wichtigsten Aufgaben der Stadt auf kulturellem Gebiet. Gerade in einer Zeit, in der das Bewusstsein für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen in hohem Maße sensibilisiert ist, kommt dem Anliegen der Bewahrung unseres gebauten oder im Boden verborgenen historischen Erbes besondere Bedeutung zu.
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Unter der Überschrift "Stadtentwicklungskonzept 2015" beschäftigten sich Politik und Verwaltung mit der Brühler Innenstadt. Einbezogen ist die Bürgerschaft. Die Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft GmbH aus Bonn (früher BauGrund) begleitete den Prozess.
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Die Entwicklung der Stadt in ihren räumlichen und sozialen Strukturen ist Aufgabe der Stadtplanung. Unter Abwägung aller relevanten Interessen bildet die Bauleitplanung dabei den Rahmen der Steuerung.
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Im August 2006 hat der Rat der Stadt Brühl nach ausführlicher Vorberatung im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine Einzelhandels- und Zentrenkonzeption beschlossen. Das räumlich funktionale Zentrenkonzept dient als Planungsgrundlage für die Steuerung der Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben im Brühler Stadtgebiet.
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Bestimmte Pläne (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan etc) sowie größere bauliche Einzelvorhaben müssen im Rahmen des Planungs- oder Genehmigungsverfahrens auf ihre Umweltverträglichkeit geprüft werden. Dieses Verfahren nennt man Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Die UVP ist ein wichtiges Instrument für die vorsorgeorientierte Umweltplanung.
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