Spielhallenkonzept
Das Spielhallenkonzept zur planerischen Steuerung der Ansiedlung von Spielhallen von 1988 führte in der gewachsenen Brühler Innenstadt zur gewünschten Stagnation der Ansiedlung. Im September 2009 wurde eine weitere Konzeption zur Steuerung der Ansiedlung von Spielhallen in den Gewerbe- und Industriegebieten beschlossen.
In den letzten Jahren häuften sich die Anträge zur Ansiedling größerer Typen von Spielhallen (Edutainment Center u.ä.) in den peripher gelegenen Gewerbe- und Industriegebieten der Stadt Brühl.
Die Standortvorteile in diesen Bereichen:
- bessere Verkehrsanbindung
- keine Wohnumfeldproblematik
- höhere Parkplatzkapazitäten
- keine Trading Down Effekte
- keine Stadtbild Problematik.
Ansiedlung von Spielhallen möglich
Grundsätzlich möglich erscheint die Ansiedlung von Spielhallen in den auf der alten Rechtsgrundlage des Bebauungsplanes Bauzonen von 1964 gewachsenen Industriegebieten
- Brühl -Nord I
- Erweiterungsbereich - Nord II
- Flächen nordwestlich, östlich und südlich des Eisenwerkes
- Brühl-Ost, westlich der BAB 553.
Ausschluss von Spielhallen
Anders stellt sich die Situation in den Gewerbegebieten dar, die den Siedlungsbereichen nahe liegen und somit negative Auswirkungen auf Wohnstandorte und Soziale Einrichtungen wie das "Jugendzentrum" erwarten lassen. Dies betrifft
- die Flächen östlich der Ehemaligen Zuckerfabrik sowie
- die Gewerbeflächen rund um den Einzelhandels- und Dienstleistungsschwerpunkt Brühl-Ost / Berzdorfer/Engeldorferstraße.
Innerhalb des Allgemeinen Siedlungsbereiches Brühl-Ost beschränkt sich die städtebauliche Verträglichkeit auf die Gewerbe- und Industriegebiete in den Randlagen entlang der BAB 553.
Auf der Grundlage dieser konzeptionellen Vorgaben soll die Ansiedlung von Spielhallen in den Brühler Gewerbe- und Industriegebieten planungsrechtlich gesteuert und im Rahmen planungsrechtlicher Festsetzungen in den Bebauungsplänen gesichert werden.



