Stadtplanung
Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan (FNP) umfasst das gesamte Stadtgebiet und stellt die langfristig geplante Nutzung (Wohnen, Gewerbe, Verkehr, Flächen für die Landwirtschaft und den Naturschutz u.a.) der Stadtflächen für einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren dar. Die Aussagen dieses Plans beziehen sich auf die beabsichtigte Entwicklung des Stadtgebiets und kennzeichnen die städtebaulichen Zielvorstellungen der Stadt.
Bebauungspläne
Bebauungspläne sind Satzungen in besonderer Form. Mit ihnen wird geregelt, was an welcher Stelle im Stadtgebiet gebaut oder eben nicht gebaut werden darf. Sie konkretisieren den Rahmen, der sich aus dem Flächennutzungsplan ergibt.
Die Planungshoheit für Bebauungspläne innerhalb Brühls liegt bei der Stadt. Entscheidungsgremium hierfür ist der Rat. Die fachliche Vorberatung übernimmt der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (PStA).
AnsprechpartnerInnen
Im Fachbereich Stadtentwicklung und Bauordnung erreichen Sie die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der Abteilung Stadtentwicklung unter den folgenden Rufnummern:
| Telefon 02232 - 79 - Durchwahl | |||
| Name | Durchwahl | Funktion | |
| Herr | Schaaf | 5080 | Abt-Ltr. Stadtentwicklung, Umwelt u. Lokale Agenda; Stadtentwicklungsplanung / Bauleitplanung |
| Herr | Kaiser | 5100 | Bauleitplanung |
| Herr | Broich | 5110 | Umlegungsausschuss (Geschäftsführer), Vermessungen, Bauleitplanung |
| Herr | Over | 5130 | Bauleitplanung,Bodenordnung, Vermessungen |
| Frau | Fornalczyk | 5120 | Bodenordnung / EDV |
| Frau | Diederich | 5140 | Ausgleichsflächen, Stadtökologie |
| Herr | Ohlmeyer | 5141 | Umweltschutz, UVP, Altlasten |
| Herr | Stoiber | 5170 | Verkehrsplanung, EDV | Frau | Sobczak | 5370 | Denkmalpflege |



