Umweltverträglichkeitsprüfung
Bestimmte Pläne (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan etc) sowie größere bauliche Einzelvorhaben müssen im Rahmen des Planungs- oder Genehmigungsverfahrens auf ihre Umweltverträglichkeit geprüft werden. Dieses Verfahren nennt man Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Die UVP ist ein wichtiges Instrument für die vorsorgeorientierte Umweltplanung.
Die Umweltverträglichkeitsprüfung ermöglicht es, die betroffenen Umweltbelange frühzeitig bei einer Planung zu untersuchen und zu berücksichtigen. Die Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen sowie auf Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft werden ermittelt, auch die Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter.
Grundlage bildet das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung des Bundes und das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen.
Weitere Infos im WWW:
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www.lanuv.nrw.de
Link zu einer Zusammenfassung der gesetzliche Grundlagen auf der Internetseite des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV).


