Finanzamt Brühl
Das Finanzamt ist die örtliche Behörde der Finanzverwaltung der Länder. Die Aufgaben der Finanzämter sind in der Bundesrepublik Deutschland im Gesetz über die Finanzverwaltung (FVG) festgelegt. Das Finanzamt Brühl ist zuständig für die Städte Brühl, Erftstadt, Frechen, Hürth und Wesseling.

