Technisches Hilfswerk (THW)
Seit seiner Gründung im Jahr 1950 ist das THW zu einer unverzichtbaren Säule der Gefahrenabwehr in Deutschland gewachsen. Neben dem per Gesetz definierten Aufgabenkatalog erfüllen die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer für unsere Gesellschaft einen wertvollen Beitrag, der sich weder verordnen noch bezahlen lässt. Er ist vielmehr vom Wunsch getragen, seinen Mitmenschen zu helfen. 1973 wurde der Ortsverband (OV) Brühl gegründet und nahm 1974 seinen Dienstbetrieb auf.
Das THW ist eine nicht rechtsfähige Bundesanstalt mit eigenem Verwaltungsunterbau im Geschäftsbereich des Bundesministerium des Innern.
Es hat folgende Aufgaben:
- Technische Hilfe im Zivilschutz
- Technische Hilfe im Auftrag der Bundesregierung außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes
- Technische Hilfe bei der Bekämpfung von Katastrophen, öffentlichen Notständen und Unglücksfällen größeren Ausmaßes auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen.



