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Friedhöfe

Bei einem Sterbefall stellen sich viele Fragen. Die Friedhofsverwaltung im Fachbereich öffentliche Einrichtungen steht Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung.

Bei einem Sterbefall in der Familie können Sie sich an ein Bestattungsunternehmen wenden. Dort können Sie die Bestattung in Auftrag geben, werden beraten und erhalten umfassende Hilfe und Unterstützung.

Friedhofsübersicht

Die Stadt Brühl unterhält in den einzelnen Stadtgebieten insgesamt sieben Friedhöfe, die frei wählbar sind:

  1. Südfriedhof, Bonnstraße 134, Telefon 02232 - 50 70 91
  2. Nordfriedhof, Vochemer Str., Telefon 02232 - 2 75 96
  3. Friedhof Brühl-Vochem, St. Albert-Straße,
  4. Friedhof Brühl-Kierberg (geschlossen seit 1990),
  5. Friedhof Brühl-Pingsdorf, Badorfer Straße,
  6. Friedhof Brühl-Badorf, Kirchweg,
  7. Friedhof Brühl-Schwadorf, Oberstraße.

Grabstätten

Die Grabstätten werden unterschieden in

  • Reihengrabstätten,
  • Wahlgrabstätten,
  • Urnenreihengrabstätten (nur Nord- und Südfriedhof),
  • Urnenwahlgrabstätten (nur Nord- und Südfriedhof),
  • Ehrengrabstätten,
  • Grabstätten von Opfer von Kriegs- oder Gewaltherrschaft,
  • Gemeinschaftsgrabstätten,
  • anonyme Grabstätten (nur Südfriedhof),
  • Gräberfeld für Frühgeburten (nur Südfriedhof),

Gebühren

Für Bestattungen, Grabstätten, die Benutzung der Leichenhalle, Umbettungen etc. sind gebühren zu entrichten. Die Höhe der Gebühr können Sie der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen (siehe unten Downloads) entnehmen.

Friedhöfe als Lebensräume

Friedhöfe sind nicht nur Begräbnisplätze, sondern auch Lebensräume. Die Friedhöfe erfüllen aufgrund ihrer gärtnerischen Gestaltung auch allgemeine Grünflächenfunktionen. Deshalb haben alle das Recht, die Friedhöfe als Orte der Ruhe und Besinnung zum Zwecke einer der Würde des Ortes entsprechenden Erholung aufzusuchen.

Die individuelle Gestaltung von Grabstellen wird auf den Friedhöfen in Brühl-Nord und Brühl-Schwadorf angeboten. Ansonsten gelten Gestaltungsregeln (siehe Friedhofs und Bestattungssatzung).

Ruhefristen

Für die Grabstätten gelten Ruhefristen:

  • Urnergräber generell 20 Jahre,
  • verstorbene Kinder unter 5 Jahren: 15 Jahre (Nordfriedhof 20 Jahre),
  • alle anderern Verstorbenen 20 Jahre (Nordfriedhof 25 Jahre).

Öffnungszeiten

Die Brühler Friedhöfe sind während der Sommermonate von 8 Uhr bis 20:30 Uhr geöffnet, im Winter bis 18.30 Uhr.

Hinweis:
Die Friedhöfe werden nicht abgeschlossen.


Die Friedhofsverwaltung befindet sich in der Bonnstraße 134 und ist geöffnet von Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr und nachmittags Montag bis Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr.

Die Friedhofsverwaltung beantwortet gerne Ihre Fragen zum Thema Grabstätten (Grabstein, Einfassung, Bepflanzung etc.) und zur Friedhofs- und Gebührensatzung.





Kontakt:

Friedhöfe

Michael Kurth
Bonnstraße 134
50321 Brühl
Telefon: 02232 - 50 70 91
Fax: 02232 - 50 70 92
verschlüsselte Mailadresse

Rathaus

Foto: Blick aus dem Schlosspark auf das Rathaus Uhlstraße

Stadtverwaltung

Weitere Infos

Kontakt zur Stadtverwaltung:

Stadt Brühl

Uhlstraße 3 (Rathaus)
50321 Brühl
Telefon: 02232 79 0
Fax: 02232 48051
verschlüsselte Mailadresse

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