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Recht und Gesetz

Die Rechtsbeziehungen innerhalb der Gemeinde, zwischen der Gemeinde und den EinwohnernInnen und zwischen den Menschen innerhalb der Gemeinde untereinander werden durch Gesetze geregelt. Man unterscheidet je nach Gesetzgeber in Europäisches Recht, Bundesgesetze und Landesgesetze. Daneben gibt es Verordnungen und Satzungen in Form des Ortsrechts.

Europäisches Recht

EUR-Lex bietet einen unmittelbaren und kostenlosen Zugang zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union. Über das System können das Amtsblatt der Europäischen Union sowie insbesondere die Verträge, die Rechtsetzungsakte, die Rechtsprechung und die vorbereitenden Rechtsakte konsultiert werden.

Bundesgesetze und Bundesrecht

Das Bundesministerium der Justiz stellt in einem gemeinsamen Projekt mit der juris GmbH für interessierte Bürgerinnen und Bürger nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht kostenlos im Internet bereit. Die Gesetze und Rechtsverordnungen können in ihrer geltenden Fassung abgerufen werden. Sie werden durch die Dokumentationsstelle des Ministeriums fortlaufend konsolidiert.

Landesgesetze und Landesrecht NRW

Auch das Das Justizministerium des Landes NRW hat zum Thema Gesetze eigene Internetseiten erstellt. In der Rechtsbibliothek finden Sie neben Links zu Gesetzen, Informationen zu Gesetzgebungsvorhaben und den Justizverwaltungsvorschriften (JVV-Online) die NRWE Rechtsprechungsdatenbank.

  • www.justiz.nrw.de
    Rechtsbibliothek des Landes NRW im Justizportal des Justizministeriums des Landes NRW
  • www.im.nrw.de
    Auf den Internetseiten des Innenministeriums NRW finden Sie weitere Links und Verweise zum Thema Recht und Gesetz.
  • sgv.im.nrw.de
    Hier finden Sie u.a. einen Bürgerservice Landesrecht NRW, Das Gesetz- und Verordnungsblatt NRW oder Links zu ausgewählteb Rechtsangeboten.

Gemeinderecht und Satzungen (Ortsrecht)

Die Gemeindeordnung NW (GO NRW) wird auch als sogennate Kommunalverfassung bezeichnet und bildet die Gesetzesgrundlage für das Handeln auf der Gemeindeebene. Aus der GO NRW und anderen Gesetzen leitet die Stadt das Recht ab, ortsspezifische Vorschriften zu erlassen. So regelt jede Stadt für sich die örlichen Besonderheiten im Rahmen des Ortsrechts.

  • recht.nrw.de
    Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)


Weitere Infos im WWW:




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