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Satzungen (Ortsrecht)

Die Gemeindeordnung NW (GO NRW) wird auch als sogennate Kommunalverfassung bezeichnet und bildet die Gesetzesgrundlage für das Handeln auf der Gemeindeebene. Aus der GO NRW und anderen Gesetzen leitet die Stadt das Recht ab, ortsspezifische Vorschriften zu erlassen. So regelt jede Stadt für sich die örlichen Besonderheiten im Rahmen des Ortsrechts.

Die vom Stadtrat beschlossene Hauptsatzung gilt dabei als die Stadtverfassung. Hierin sind weitere Grundzüge des kommunalen ortsspezifischen Rechts zusammengefasst.
Auf dieser Seite finden Sie die jeweils gültigen Fassungen des Ortsrechts der Stadt Brühl in Form von pdf-Dokumenten.

1. Allgemeine Verwaltung

2. Finanzwesen

3. Recht, Sicherheit, Ordnung

4. Schulwesen und Kulturpflege

5. Sozial- und Gesundheitswesen, Jugendpflege und Sport

6. Bau-, Garten und Friedhofswesen

7. Öffentliche Einrichtungen

8. Wirtschaft und Verkehr

9. Gestaltungssatzungen (bauliche Anlagen und Werbeanlagen)





Rathaus

Foto: Blick aus dem Schlosspark auf das Rathaus Uhlstraße

Stadtverwaltung

Weitere Infos

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Kontakt zur Stadtverwaltung:

Stadt Brühl

Uhlstraße 3 (Rathaus)
50321 Brühl
Telefon: 02232 79-0
Fax: 02232 48051
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