Schiedspersonen
Wenn Zwei sich streiten, hilft der Schiedsmann, denn Nachbarschaftsstreitigkeiten gehören nicht immer vor Gericht. Prozesse kosten Geld, Zeit und Nerven. Es ist besser einen Streit nach Möglichkeit außergerichtlich zu klären. Hierbei helfen die Schiedspersonen. Meistens kann ein Streit im Gespräch mit den streitenden Parteien ohne großen Aufwand gütlich beigelegt werden.
Schiedsamtsgesetz
Geregelt sind die Aufgaben in dem Gesetz über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen (Schiedsamtsgesetz - SchAG NRW).
Der Rat der Stadt Brühl hat in seiner Sitzung am 23.09.02, 20.12.2004 und 22.10.2007 die unter aufgeführten BürgerInnen als Schiedspersonen für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Gemäß § 4 Schiedsamtsgesetz wurde die Wahl durch den Direktor des Amtsgerichtes Brühl bestätigt.
Das Büro der Schiedspersonen finden Sie im Rathaus Uhlstraße 3 im Raum A 134.
Die Schiedspersonen vertreten sich gegenseitig.
Schiedsamtsbezirk I (südlicher Stadtbezirk)
- Schiedsperson
Karl-Heinz Lätsch
Sprechzeiten nach Vereinbarung (Telefon 02232 931773 oder 0171-7461001 sowie 02232 79 3360).
Schiedsamtsbezirk II (nördlicher Stadtbezirk)
- Schiedsperson:
Jürgen Schmitz
Sprechzeiten nach Vereinbarung (Telefon 02232 75283 oder 0163 7561137 sowie 02232 79 3360).



