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Zuständigkeiten TA - Ausschuss für Tiefbau und Abwasser

Die Zuständigkeiten des Ausschusses für Tiefbau und Abwasser (TA) sind in § 10 der Ordnung für die Zuständigkeiten und Entscheidungsbefugnisse der Ausschüsse des Rates der Stadt Brühl (Zuständigkeitsordnung) geregelt.

§ 10 Ausschuss für Tiefbau und Abwasser (TA)

(1) Die Zuständigkeiten des Ausschusses für Tiefbau und Abwasser (TA) erstrecken sich auf alle Belange der öffentlichen Kanalisation, der Kläranlage und der Sonderbauwerke der Stadtentwässerung. Die Zuständigkeiten des PStA bzw. des VKA für bauliche oder planerische Angelegenheiten im Straßenbau bleiben unberührt.

(2) Der TA entscheidet in allen Angelegenheiten der Stadtentwässerung (Kanal und Kläranlage), sofern sie nicht durch die Gemeindeordnung oder sonstige gesetzliche oder satzungsrechtliche Vorschriften dem Rat zur Entscheidung vorbehalten sind und soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt. Er entscheidet in seinem Zuständigkeitsbereich über

  • Vergaben ab 50.000,- Euro
  • Baupläne mit einer Baukostensumme ab 25.000,- Euro.
(3) Der TA berät alle Angelegenheiten in seinem Zuständigkeitsbereich vor, die der Rat zu entscheiden hat.





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