Sitzungen ABR - Ausländerbeirat
Im Jahr 1994 wurde der Ausländerbeirat per Gesetz in der NRW Gemeindeordnung verankert. In Brühl war auf dieser Grundlage ein gewählter Ausländerbeirat bis zum Jahr 2009 aktiv. Der Rat der Stadt Brühl beschloss im November 2009, anstelle des Ausländerbeirates einen Integrationsausschuss zu bilden.
Der Ausländerbeirat (ABR) konnte sich mit sämtlichen Angelegenheiten der Gemeinde befassen. Er konnte seine Anregungen oder Stellungnahmen dem Rat oder einem Ausschuss vorlegen.
Der Ausländerbeirat (ABR) konnte sich mit sämtlichen Angelegenheiten der Gemeinde befassen. Er konnte seine Anregungen oder Stellungnahmen dem Rat oder einem Ausschuss vorlegen.
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Ausländerbeirat
In Brühl leben ca. 5.500 Menschen mit ausländischer Nationalität. Gemeinden mit 5000 und mehr ausländischen Einwohnern haben nach § 27 der Gemeindeordnung einen Ausländerbeirat zu bilden.


