Aufwandsentschädigungen für Rats- und Ausschussmitglieder
Danach erhalten die Mitglieder des Rates die gesetzlich vorgeschriebene Aufwandsentschädigung ausschließlich als monatliche Pauschale.
Sachkundige Bürger/innen und sachkundige Einwohner/innen erhalten für die Teilnahme an Ausschuss- und Fraktionssitzungen ein Sitzungsgeld nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung (EntschVO). Ein solches Sitzungsgeld erhalten auch Mitglieder des Ausländerbeirates für dessen Sitzungen.
In Brühl hat man die Anzahl der Fraktionssitzungen, für die Sitzungsgeld gezahlt wird, auf insgesamt höchstens 12 Sitzungen im Jahr beschränkt.
Darüber hinaus haben Ratsmitglieder, Ausschussmitglieder und Mitglieder des Ausländerbeirates Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls.
Höhe der Aufwandsentschädigungen
Die Höhe der monatlichen Aufwandsentschädigung beträgt bei Ratsmitgliedern in Kommunen der Brühler Größenklasse (20.001 bis 50.000 Einwohner) 256,50 Euro je Ratsmitglied.
Die Höhe der Sitzungsgelder beträgt bei sachkundigen Bürgern im Sinne des § 58 Abs. 1 und 3 der Gemeindeordnung und sachkundigen Einwohnern im Sinne des § 58 Abs. 4 der Gemeindeordnung 22,40 Euro je Sitzung.
Eine zusätzliche Aufwandsentschädigung erhalten Mandatsträger die weitere Funktionen übernehmen.
Der erste Stellvertreter des Bürgermeisters erhält für seine Aufgabenerfüllung 769,50 Euro, der zweite Stellvertreter 384,75 Euro.
Vorsitzenden einer Fraktion mit mehr als 10 Mitgliedern steht eine zusätzliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 769,50 Euro zu. Bei weniger als 10 Mitgliedern sind es 513 Euro.
Die stellvertretenden Vorsitzenden von Fraktionen mit mehr als 10 Mitgliedern erhalten 256,50 Euro für ihre Arbeit. Hat eine Fraktion mehr als 20 Mitglieder steht auch einem zweiten Stellvertreter dieser Betrag zu.
Übersicht
Aus der Tabelle können Sie ablesen, welche Zahlungen für die Mandatstätigkeiten von der Stadt Brühl gezahlt werden.
| Ratsmitglieder | 256,50 € |
| 1. Stellvertreter des Bürgermeisters |
1.026 € |
| 2. /3. Stellvertreter des Bürgermeisters |
641,25 € |
Vorsitzende von Fraktionen mit |
1.026 € (769,50 € + 256,50 €) |
| Vorsitzende von Fraktionen bis 10 Mitglieder |
769,50 € |
| Erste stellvertretende Vorsitzende von Fraktionen mit mindestens 10 Mitgliedern |
513 € (256,50 € + 256,50 €) |
| Zweite stellvertretende Vorsitzende von Fraktionen mit mindestens 20 Mitgliedern |
513 € (256,50 € + 256,50 €) |
| Sitzungsgeld* |
22,40 € |
* für sachkundige BürgerInnen und EinwohnerInnen sowie Ausländerbeirat (nicht für Ratsmitglieder)
Downloads:
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Entschädigungsverordnung
(pdf, 97,61 KB)


