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Ausländerbeirat / Integrationsausschuss

Im Jahr 1994 wurde der Ausländerbeirat per Gesetz in der NRW Gemeindeordnung verankert. In Brühl war auf dieser Grundlage ein gewählter Ausländerbeirat bis zum Jahr 2009 aktiv. Der Rat der Stadt Brühl beschloss im November 2009, anstelle des Ausländerbeirates einen Integrationsausschuss zu bilden.

Integrationsausschuss

Am 07. Februar 2010 fand in der Stadt Brühl die Wahl zum Integrationsausschuss der Stadt Brühl statt.

Wahlberechtigt waren gemäß § 27 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW), mit Ausnahme der in § 27 Abs. 4 GO NRW bezeichneten Personen,
  1. Ausländer
  2. Deutsche, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit gemäß § 3 Absatz 1 Nummern 2, 3, 4, 4a und 5 des Staatsangehörigkeitsgesetzes frühestens fünf Jahre vor dem Tag der Wahl erworben worden ist.
Darüber hinaus musste die Person am Wahltag
  1. mindestens 16 Jahre alt sein (also am oder vor dem 07.02.1994 geboren sein)
  2. sich seit mindestens einem Jahr (also mindestens seit dem 07.02.2009) im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten
  3. mindestens seit dem sechzehnten Tag vor der Wahl (also mindestens seit dem 22.01.2010) in der Stadt Brühl ihre Hauptwohnung haben.

Nicht wahlberechtigt waren gemäß § 27 Abs. 4 GO NRW

  1. Ausländer,
    a) auf die das Aufenthaltsgesetz nach seinem § 1 Abs. 2, Nummern 2 und 3 keine Anwendung findet,
    b) die Asylbewerber sind,
  2. Deutsche, die nicht von § 27 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 erfasst sind.


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