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Zuständigkeiten HA - Hauptausschuss

Die Zuständigkeiten des Hauptausschusses (HA) sind in § 2 der Ordnung für die Zuständigkeiten und Entscheidungsbefugnisse der Ausschüsse des Rates der Stadt Brühl (Zuständigkeitsordnung)geregelt.

§ 2 Haupt- und Finanzausschuss (HA)

(1) Der Haupt- und Finanzausschuss entscheidet

  • a. in den durch die Gemeindeordnung (§§ 59 ff), die Hauptsatzung (z. B. § 5 Abs. 4, § 9 Abs. 4 und § 11 Abs. 5) und anderen Satzungen (z.B. Satzung über die Stundung, Niederschlagung und den Erlass von Geldansprüchen der Stadt Brühl) festgelegten Angelegenheiten
  • b. in Angelegenheiten, die weder dem Rat vorbehalten noch einem Fachausschuss zugewiesen sind
  • c. in den Fällen, in denen mehrere Ausschüsse entscheidungsberechtigt sind und das für die Entscheidung erforderliche Einvernehmen zwischen den Ausschüssen nicht hergestellt werden kann. Im Zweifelsfall entscheidet der HA, welcher Ausschuss für eine Entscheidung zuständig ist.

(2) Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Aufgaben des Beschwerdeausschusses wahr.

(3) Der Haupt- und Finanzausschuss soll über Angelegenheiten von besonderer Bedeutung, unabhängig von der Zuständigkeit der Fachausschüsse beraten, bevor sie dem Rat zugeleitet werden, sowie über alle Personalmaßnahmen, insbesondere über

  • a. den Stellenplan; im Rahmen des Stellenplanes berät der Hauptausschuss über die Personalbedarfsplanung, die Personalentwicklungsplanung und die Anforderungsprofile;
  • b. die allgemeinen Grundsätze für den Personalbereich, nach denen die Verwaltung zu führen ist; dabei soll insbesondere über neue Steuerungsmodelle, wie Aufbau- und Ablauforganisation und Maßnahmen zur Gleichstellung von Frau und Mann beraten werden;
  • c. die Wahl, Wiederwahl und Abberufung von stellvertretenden Bürgermeistern/Bürgermeisterinnen und Beigeordneten
  • d. die Bestellung und Abberufung von Prüfern und Prüferinnen des Rechnungsprüfungsamtes;
  • e. die Festlegung der Geschäftsbereiche der Beigeordneten;
  • f. die Berufung von Vorsitzenden und Beisitzern/Beisitzerinnen der Einigungsstelle.





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