Rubrik Stadtrat und Ausschüsse
Hier finden Sie alle Informationen über die städtischen politischen Gremien und deren Arbeit. Erfahren Sie mehr über die Politiker, die mit ihrem ehrenamtlichen Engagement die Zukunft unserer Stadt durch demokratisch gefasste Beschlüsse mit gestalten. Lernen Sie die Arbeitsweise und Zuständigkeiten der Fraktionen und der Ausschüsse kennen. Zudem sind Sitzungen, Termine und Niederschriften dokumentiert.
Regelungen über die Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Rates und sachkundige Bürger/innen und sachkundige Einwohner/innen enthält die Hauptsatzung der Stadt Brühl.
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Brühler Bürgermeister ist Michael Kreuzberg (CDU).
Zuletzt fand am 30. August 2009 die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister für die Dauer von sechs Jahren statt.
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Der Brühler Stadtrat hat 50 Sitze. Bis zum Jahr 2004 waren es ohne Ausgleichmandate 44 Sitze, in der Wahlperiode 2004-2009 48 Sitze. Die CDU gewann bei der letzten Kommunalwahl im August 2009 alle 22 Wahlbezirke direkt. Die SPD kommt auf 11, die fw/bVb-Fraktion auf 4 Mandate. Die Grünen haben 7 Mandate, die FDP 4 und DIE LINKE 2.
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In verschiedenen Gesetzen ist die Bildung von (Pflicht-)Ausschüssen geregelt. Daneben hat der Brühler Rat zu seiner Unterstützung freiwillige Ausschüsse mit eigenen Kompetenzen eingerichtet. Diese Kompetenzen sind in der Regelung der Zuständigkeiten der Ausschüsse des Rates der Stadt Brühl (Zuständigkeitsordnung) näher definiert. Außerdem gilt eine besondere Geschäftsordnung für den Rat und seine Ausschüsse.
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Im Bereich Sitzungen und Beschlüsse finden Sie Informationen über die Arbeit des Stadtrates und seiner Gremien. Erfahren Sie, was auf den Tagesordnungen der verschiedenen Gremien zur Beratung und Beschlussfassung ansteht. Die Ergebnisse der Sitzungen sind in den Niederschriften nachzulesen.
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In der nachfolgen Liste sind die Damen und Herren aufgeführt, die im Brühler Stadtrat vertreten sind. Weitere Informationen (Kontaktdaten, Fotos etc.) zu den einzelnen Personen sind als Link hinter dem jeweiligen Namen abrufbar.
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Die Parteien und die Wählervereinigung im Rat der Stadt Brühl haben sich zu insgesamt fünf Einzelfraktionen zusammengeschlossen.
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Am 01. März 2005 trat das von der Landesregierung NRW am 16.12.2004 erlassene Korruptionsbekämpfungsgesetz - KorruptionsbG NW- in Kraft. Die Mitglieder in den Gremien der Stadt Brühl sind danach verpflichtet, schriftlich Auskunft über bestimmte Tätigkeiten und Mitgliedschaften zu geben.
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Einwohner und Bürger der Stadt Brühl haben Rechte und Pflichten. Einwohner ist nach der Definition der Gemeindeordnung, wer in der Gemeinde wohnt. Bürger ist, wer zu den Gemeindewahlen wahlberechtigt ist.
In der Hauptsache leiten sich die allgemeinen Rechte aus der Gemeindeordnung, §§ 21 bis 34 GO NRW. Mit der Verabschiedung des Informationsfreiheitsgesetzes ist ein elementares Recht, nämlich der Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen neu eingeführt worden.
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