Zuständigkeiten JHA - Jugendhilfeausschuss
Das Jugendamt ist nach Maßgabe des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG), der dazu erlassenen Ausführungsgesetze, weiterer Rechtsvorschriften und dieser Satzung für alle Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe im Gebiet der Stadt Brühl zuständig. Das Jugendamt besteht aus dem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung des Jugendamtes.
Auszug aus der Satzung für das Jugendamt der Stadt Brühl
Der Jugendhilfeausschuss befasst
sich anregend und fördernd mit den
Aufgaben der Jugendhilfe. Er beschließt im Rahmen der vom Rat bereitgestellten
Mittel, dieser Satzung und der vom Rat gefassten Beschlüsse über
die Angelegenheiten der Jugendhilfe. Er soll vor jeder Beschlussfassung
des Rates in Fragen der Jugendhilfe gehört werden. Er hat das Recht,
an den Rat Anträge zu stellen.
Der Jugendhilfeausschuss hat vor allem folgende Aufgaben:
- Die Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien,
- Anregungen und Vorschläge für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe,
- Jugendhilfeplanung gem. § 80 KJHG,
- die Aufstellung von Richtlinien und Grundsätzen für die Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen der Jugendhilfe,
- die Vorberatung des Haushalts der Stadt Brühl für den Bereich Jugendhilfe,
- die Anhörung vor der Berufung der Leiterin/des Leiters der Verwaltung des Jugendamt
- die Entscheidung über
- die Förderung der Träger der freien Jugendhilfe,
- die öffentliche Anerkennung gem. § 75 KJHG i.V.m. § 25 AG-KJHG,
- den Bedarfsplan für Tageseinrichtungen für Kinder gem. § 10 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK),
- die Genehmigung einer geringeren Öffnungsdauer sowie die anteilige Kürzung von Zuschüssen gem. § 18 Abs. 2 Satz 1 GTK,
- die Regelung, welche Träger gem. § 13 Abs. 4 GTK begünstigt werden,
- die Genehmigung einer Vereinbarung über Tageseinrichtungsplätze für Betriebe nach § 20 Abs. 2 GTK,
- die Aufstellung von Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendschöffen,
- die Aufstellung von Vorschlagslisten für die Wahl der ehrenamtlichen Beisitzer für den Ausschuss und die Kammern für Kriegsdienstverweigerer.
Downloads:
-
Regelung der Zuständigkeiten der Ausschüsse des Rates der Stadt Brühl (Zuständigkeitsordnung)
(pdf, 31,94 KB) -
Geschäftsordnung für den Rat und die Ratsausschüsse vom 18. März 1996
(pdf, 123,65 KB) -
Satzung für das Jugendamt der Stadt Brühl
(pdf, 13,95 KB)


