kleine Rubrikillustration: Rathaus / BürgerserviceRubrikillustration: Stadtrat & Ausschüsse

Zuständigkeiten JHA - Jugendhilfeausschuss

Das Jugendamt ist nach Maßgabe des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG), der dazu erlassenen Ausführungsgesetze, weiterer Rechtsvorschriften und dieser Satzung für alle Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe im Gebiet der Stadt Brühl zuständig. Das Jugendamt besteht aus dem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung des Jugendamtes.

Auszug aus der Satzung für das Jugendamt der Stadt Brühl


Der Jugendhilfeausschuss befasst sich anregend und fördernd mit den Aufgaben der Jugendhilfe. Er beschließt im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Mittel, dieser Satzung und der vom Rat gefassten Beschlüsse über die Angelegenheiten der Jugendhilfe. Er soll vor jeder Beschlussfassung des Rates in Fragen der Jugendhilfe gehört werden. Er hat das Recht, an den Rat Anträge zu stellen.

Der Jugendhilfeausschuss hat vor allem folgende Aufgaben:

  1. Die Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien,
  2. Anregungen und Vorschläge für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe,
  3. Jugendhilfeplanung gem. § 80 KJHG,
  4. die Aufstellung von Richtlinien und Grundsätzen für die Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen der Jugendhilfe,
  5. die Vorberatung des Haushalts der Stadt Brühl für den Bereich Jugendhilfe,
  6. die Anhörung vor der Berufung der Leiterin/des Leiters der Verwaltung des Jugendamt
  7. die Entscheidung über
  • die Förderung der Träger der freien Jugendhilfe,
  • die öffentliche Anerkennung gem. § 75 KJHG i.V.m. § 25 AG-KJHG,
  • den Bedarfsplan für Tageseinrichtungen für Kinder gem. § 10 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK),
  • die Genehmigung einer geringeren Öffnungsdauer sowie die anteilige Kürzung von Zuschüssen gem. § 18 Abs. 2 Satz 1 GTK,
  • die Regelung, welche Träger gem. § 13 Abs. 4 GTK begünstigt werden,
  • die Genehmigung einer Vereinbarung über Tageseinrichtungsplätze für Betriebe nach § 20 Abs. 2 GTK,
  • die Aufstellung von Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendschöffen,
  • die Aufstellung von Vorschlagslisten für die Wahl der ehrenamtlichen Beisitzer für den Ausschuss und die Kammern für Kriegsdienstverweigerer.





Lesen Sie auch hier:

Suche im Sitzungsdienst

Ratsmitglieder

Sitzungsdienst

Fraktionen

Kontakt Ratsbüro:

Fragen zur Ratsarbeit

Maria Müller
Uhlstraße 3 (Rathaus)
50321 Brühl
Telefon: 02232 79-2440
Fax: 02232 79-2450
verschlüsselte Mailadresse

Downloads:


Konzerngrafik Link zu den Internetseiten der Stadtwerke Brühl GmbH Link zu den Internetseiten der Gebausie - Gesellschaft für Bauen und Wohnen GmbH der Stadt Brühl
Tourismus- und Veranstaltungskalender InBrühl- Link zur Internetseite
Soziale Stadt Brühl-Vochem - Link zur Internetseite Soziale Stadt
www.12plus.bruehl.de - Link zur Internetseite www.12plus.bruehl.de
FamilienStadtBrühl - Link zur Homepage FamilienStadtBrühl