Antikorruption / Korruptionsbekämpfung
Veröffentlichung gem. § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz
Die Mitglieder in den Gremien der Stadt Brühl sind danach verpflichtet, schriftlich Auskunft zu geben über
- den ausgeübten Beruf und Beraterverträge,
- die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 des Aktiengesetzes,
- die Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen,
- die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen,
- die Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien.
Diese Angaben sind in geeigneter Form jährlich zu veröffentlichen. Der Rat der Stadt Brühl beschloss in seiner Sitzung am 24.10.2005 die nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz (§ 17 KorruptionsbG NW) geforderten Erklärungen aller kommunalen Mandatsträger auf der städtischen Homepage zu veröffentlichen. Daneben erfolgt die Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Brühl über die Möglichkeit der Einsichtnahme im Ratsbüro.
- Gemeldete Mitgliedschaften der Ratsmitglieder gem. § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz (pdf, 22,24 KB)
- Gemeldete Mitgliedschaften der sachkundigen Bürger/Innen gem. § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz (pdf, 19,64 KB)
- Gremientätigkeiten Bürgermeister Michael Kreuzberg (pdf, 25,13 KB)
Die Zusammenfassung der von den Mitgliedern der Gremien der Stadt Brühl beantworteten Fragebögen liegen im Rathaus, Ratsbüro, Zimmer A 106, Frau Müller, Tel. 79-2440, während der Öffnungszeiten der Verwaltung für jeden Interessierten zur Einsichtnahme aus.
Die Gewähr für die Richtigkeit der Angaben und Aktualisierung bei Veränderungen liegt bei der/dem Meldepflichtigen.
Weitere Infos im WWW:
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www.im.nrw.de
Vollständiger Text des Korruptionsbekämpfungsgesetzes im Internet als PDF-Datei auf den Seiten des Landes NRW.


