kleine Rubrikillustration: Rathaus / BürgerserviceRubrikillustration: Stadtrat & Ausschüsse

Zuständigkeiten KPTA - Ausschuss für Kultur-, Partnerschaften- und Tourismus

Die Zuständigkeiten des Ausschuss für Kultur-, Partnerschaften- und Tourismus (KPTA) sind in § 7 der Ordnung für die Zuständigkeiten und Entscheidungsbefugnisse der Ausschüsse des Rates der Stadt Brühl (Zuständigkeitsordnung)geregelt.

§ 7 Ausschuss für Kultur, Partnerschaften und Tourismus (KPTA)

(1) Die Zuständigkeit des KPTA erstreckt sich auf alle wesentlichen Angelegenheiten der Kultur, der Partner- und Freundschaften sowie des Tourismus. Hierbei finden insbesondere folgende Bereiche Berücksichtigung:

  • a. Theater- und Konzertveranstaltungen
  • b. Ausstellungen
  • c. Förderung der Musikpflege
  • d. Förderung der Kunst
  • e. Stadtbücherei
  • f. Stadtarchiv
  • g. Baudenkmäler
  • h. Heimatpflege/Brauchtum
  • i. Kirchen
  • j. Städtepartnerschaften
  • k. Städtefreundschaften
  • l. Tourismusförderung
  • m. Zweckverband Volkshochschule Rhein-Erft

(2) Der KPTA ist beratend zu beteiligen bei

  • a. der Durchführung von Kulturveranstaltungen (einschließlich Ausstellungen) bei einem zu erwartenden städtischen Zuschuss von über 40.000 € je Veranstaltung.
  • b. haushaltsrelevanten Entscheidungen in einer Größenordnung von über 40.000 € je Einzelfall.
  • c. Aufgaben nach dem Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Land Nordrhein-Westfalen

(3) Der KPTA entscheidet über die

  • a. Verwendung der Finanzmittel im Rahmen der Haushaltsansätze. Die Gewährung von Zuschüssen ist auf 5.000,00 Euro im Einzelfall (Ausnahme: Durchführung von Kulturveranstaltungen einschließlich Ausstellungen) begrenzt.
  • b. Durchführung von Kulturveranstaltungen (einschließlich Ausstellungen) bei einem jeweils zu erwartenden städtischen Zuschuss in Höhe von 5.000 € bis 40.000 €
  • c. Festsetzung der Eintrittspreise und Ermäßigungen für kulturelle Veranstaltungen und Einrichtungen.
  • d. haushaltsrelevanten Maßnahmen mit einem Volumen je Einzelfall von 5.000 € bis 40.000 €.
  • e. Eintragung und Löschung von Denkmälern in der Denkmalliste und vorläufige Unterschutzstellung

Anmerkung: Festivals bzw. zusammengefasste Veranstaltungsreihen ergeben sich aus der Summe von Einzelveranstaltungen





Lesen Sie auch hier:

Suche im Sitzungsdienst

Ratsmitglieder

Sitzungsdienst

Fraktionen

Kontakt Ratsbüro:

Fragen zur Ratsarbeit

Maria Müller
Uhlstraße 3 (Rathaus)
50321 Brühl
Telefon: 02232 79-2440
Fax: 02232 79-2450
verschlüsselte Mailadresse

Downloads:


Tourismus- und Veranstaltungskalender InBrühl - Link zur Internetseite InBrühl
Soziale Stadt Brühl-Vochem - Link zur Internetseite Soziale Stadt
Eine kleine Dachmusik - Dr. Hermann Conen Was ist Musik? - Link zum Veranstaltungskalender
12plus-Programmheft 1. Halbjahr 2012 - Link zum Programmflyer