Zuständigkeiten KPTA - Ausschuss für Kultur-, Partnerschaften- und Tourismus
Die Zuständigkeiten des Ausschuss für Kultur-, Partnerschaften- und Tourismus (KPTA) sind in § 7 der Ordnung für die Zuständigkeiten und Entscheidungsbefugnisse der Ausschüsse des Rates der Stadt Brühl (Zuständigkeitsordnung)geregelt.
§ 7 Ausschuss für Kultur, Partnerschaften und Tourismus (KPTA)
(1) Die Zuständigkeit des KPTA erstreckt sich auf alle wesentlichen Angelegenheiten der Kultur, der Partner- und Freundschaften sowie des Tourismus. Hierbei finden insbesondere folgende Bereiche Berücksichtigung:
- a. Theater- und Konzertveranstaltungen
- b. Ausstellungen
- c. Förderung der Musikpflege
- d. Förderung der Kunst
- e. Stadtbücherei
- f. Stadtarchiv
- g. Baudenkmäler
- h. Heimatpflege/Brauchtum
- i. Kirchen
- j. Städtepartnerschaften
- k. Städtefreundschaften
- l. Tourismusförderung
- m. Zweckverband Volkshochschule Rhein-Erft
(2) Der KPTA ist beratend zu beteiligen bei
- a. der Durchführung von Kulturveranstaltungen (einschließlich Ausstellungen) bei einem zu erwartenden städtischen Zuschuss von über 40.000 € je Veranstaltung.
- b. haushaltsrelevanten Entscheidungen in einer Größenordnung von über 40.000 € je Einzelfall.
- c. Aufgaben nach dem Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Land Nordrhein-Westfalen
(3) Der KPTA entscheidet über die
- a. Verwendung der Finanzmittel im Rahmen der Haushaltsansätze. Die Gewährung von Zuschüssen ist auf 5.000,00 Euro im Einzelfall (Ausnahme: Durchführung von Kulturveranstaltungen einschließlich Ausstellungen) begrenzt.
- b. Durchführung von Kulturveranstaltungen (einschließlich Ausstellungen) bei einem jeweils zu erwartenden städtischen Zuschuss in Höhe von 5.000 € bis 40.000 €
- c. Festsetzung der Eintrittspreise und Ermäßigungen für kulturelle Veranstaltungen und Einrichtungen.
- d. haushaltsrelevanten Maßnahmen mit einem Volumen je Einzelfall von 5.000 € bis 40.000 €.
- e. Eintragung und Löschung von Denkmälern in der Denkmalliste und vorläufige Unterschutzstellung
Anmerkung: Festivals bzw. zusammengefasste Veranstaltungsreihen ergeben sich aus der Summe von Einzelveranstaltungen


