Zuständigkeiten LokAgUmA - Ausschuss für Lokale Agenda und Umwelt
Die Zuständigkeiten des Ausschuss für Lokale Agenda und Umwelt (LokAgUmA) sind in § 5 der Ordnung für die Zuständigkeiten und Entscheidungsbefugnisse der Ausschüsse des Rates der Stadt Brühl (Zuständigkeitsordnung)geregelt.
§ 5 Ausschuss für Lokale Agenda und Umwelt (LkAgUmA)
(1) Der LkAgUmA ist zuständig für alle grundsätzlichen Fragen,
die die
Umsetzung der "Lokalen Agenda 21" in Brühl zur Förderung
der Entwicklung
im Sinne der Nachhaltigkeit und die die umweltrelevanten Planungen und
Vorhaben der Stadt betreffen, soweit sie nicht im Zusammenhang mit
Bauleitplanungen stehen. Für Fragen, die im Zusammenhang mit Bauleitplanungen
stehen, ist ausschließlich der PStA zuständig.
(2) Der LkAgUmA berät im Rahmen dieser Zuständigkeit insbesondere über
- a. Satzungen und Grundsatzbeschlüsse mit umweltrelevanten Regelungen bzw. Bezügen zur Lokalen Agenda 21 sowie über die Grundsätze, Leitlinien und Rahmenrichtlinien zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen der Menschen zur Erhaltung der Lebensfähigkeit des Naturhaushaltes, namentlich zum Schutze der Tier- und Pflanzenwelt, zur Luft-, Boden- und Wasserreinhaltung und zur Lärmbekämpfung
- b. Stellungnahmen zum Abfallwirtschaftsplan (Abfallvermeidung, Abfallverwertung und Abfallbeseitigung)
- c. Stellungnahmen zu Natur- und Landschaftsschutz sowie Landschaftsplänen (Ausweisung Naturschutz, Landschaftsschutz, FFH-Richtlinie und Ausgleichsmaßnahmen)
- d. Grundsätze eines umweltfreundlichen Beschaffungswesens e. Verleihung des Agenda-Preises
(3) Der LkAgUmA entscheidet im Rahmen dieser Zuständigkeit (siehe Abs.1)
- a. in den in § 6 Abs. 4 der Baumsatzung genannten Fällen
- b. über Biotopschutzmaßnahmen, insbesondere im Rahmen des Biotopverbundkonzeptes
- c. über die Planung und Gestaltung von städtischen Grünflächen, Parkanlagen und Friedhöfen (mit einer Summe von mehr als 25.000 Euro) und über die Art der Bepflanzung von Straßen und Plätzen
- d. über Baumschutzmaßnahmen in größerem Umfang
- e. über Grundsätze für die Vergabe von Fördermitteln im Umwelt- und Agendabereich
- f. über Grundsätze der Veröffentlichungen der Stadt im Umwelt- und Agendabereich
- g. über Grundsätze der städtischen Grünpflege
- h. über die Durchführung von Veranstaltungen zum Thema Lokale Agenda bei einer jeweils zu erwartenden städtischen Kostenbeteiligung von mehr als 10.000,-- € im Rahmen der Haushaltsansätze
- i. über die Verteilung der Fördermittel im Rahmen der Landesförderung für Maßnahmen der kommunalen Entwicklungszusammenarbeit an die Projektträger/innen


