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Zuständigkeiten PStA - Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung

Die Zuständigkeiten des Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (PStA) sind in § 3 der Ordnung für die Zuständigkeiten und Entscheidungsbefugnisse der Ausschüsse des Rates der Stadt Brühl (Zuständigkeitsordnung) geregelt.

§ 3 Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (PStA)

(1) Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt städtebauliche und stadtplanerische Konzepte und Maßnahmen, soweit sie nicht unter Abs. 2 definiert sind.

(2) Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung fasst alle verfahrensleitenden Beschlüsse (Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die öffentliche Auslegung) zur städtischen Bauleitplanung (FNP und BP). Dazu gehören auch die mit der Bebauungsplanung unmittelbar in Zusammenhang stehenden Verkehrs- und Umweltkonzepte. Bezüglich der Verkehrskonzepte obliegt es dem Ausschuss gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 11 Baugesetzbuch, die Verkehrsflächen bzw. das in Verbindung mit dem Bebauungsplan stehende Verkehrskonzept nach Zweckbestimmung und Querschnittsfestlegung als Vorgabe für eine spätere Ausbauplanung zu organisieren. Die Zuständigkeit des Rates gem. § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe g) GO NW sowie für die Abwägung und den Satzungsbeschluss bleibt davon unberührt.

(3) Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung entscheidet

  • a. in den Fällen der §§ 14 Abs. 2, 15 und 33 BauGB
  • b. bei Planfeststellungsverfahren und überörtlichen Planungen im Sinne von § 38 und sonstiger fachplanungsrechtlicher Vorschriften;
  • c. über die Durchführung von Planungswettbewerben im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel

(4) Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung berät jegliche Satzungsgebung im Rahmen des Baugesetzbuches (§§ 16, 25 Abs. 2, 47, 125, 135 c, 142 und 172).


(5) Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung erteilt das Einvernehmen zur Ausbauplanung bei Maßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum, soweit das Projekt in erster Linie oder ausschließlich durch stadtgestalterische Standards (Fußgängerbereiche, Platzgestaltungen etc.) bestimmt wird.





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