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Zuständigkeiten SoMiA - Ausschuss für Soziales und Migration

Die Zuständigkeiten des Ausschusses für Soziales und Migration (SoMiA) sind in § 4 der Ordnung für die Zuständigkeiten und Entscheidungsbefugnisse der Ausschüsse des Rates der Stadt Brühl (Zuständigkeitsordnung)geregelt.

§ 4 Ausschuss für Soziales und Migration (SoMiA)

(1) Der SoMiA berät alle sozialen Angelegenheiten sowie Maßnahmen und Projekte im Bereich der Altenhilfe, des Behinderten-, des Obdachlosen-, des Ausländer- und des Aussiedlerwesens sowie der Migration.

(2) Der Ausschuss entscheidet im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel über sonstige freiwillige Leistungen außerhalb des Sozialhilfegesetzes, hier insbesondere über

  • a. Zuschüsse für die Altenhilfe
  • b. Zuwendungen zur Förderung der freien Wohlfahrtspflege
  • c. Zuschüsse für Behindertenfahrten
  • d. Zahlungen aus dem Härtefonds
(3) Über Fragen, die in Zusammenhang mit Migration und Integration von Menschen mit Migrationshintergrund stehen, entscheidet nach Beratung durch die entsprechenden Fachausschüsse der Sozial- und Migrationsausschuss. Hierbei handelt es sich insbesondere um
  • a. Maßnahmen im Rahmen des Zuwanderungsgesetzes
  • b. Maßnahmen zur Integration
  • c. Hilfen zur Selbsthilfe
(4) Der Ausschuss entscheidet über die Verwendung von Mitteln, die der Förderung der Integration dienen, sofern nicht gesetzliche Ansprüche wie z.B. im Sinn des Asylbewerbergesetzes bestehen. Hier ist das Augenmerk insbesondere auf die Situation von Migrantinnen zu richten.

(5) Der Ausschuss berät den von der Verwaltung jährlich vorzulegenden Bericht über die "Situation und Maßnahmen der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund" auf der Basis der bisherigen Berichte und Unterrichtung über neue Maßnahmen.





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