Zuständigkeiten SoMiA - Ausschuss für Soziales und Migration
Die Zuständigkeiten des Ausschusses für Soziales und Migration (SoMiA) sind in § 4 der Ordnung für die Zuständigkeiten und Entscheidungsbefugnisse der Ausschüsse des Rates der Stadt Brühl (Zuständigkeitsordnung)geregelt.
§ 4 Ausschuss für Soziales und Migration (SoMiA)
(1) Der SoMiA berät alle sozialen Angelegenheiten sowie Maßnahmen
und
Projekte im Bereich der Altenhilfe, des Behinderten-, des Obdachlosen-,
des
Ausländer- und des Aussiedlerwesens sowie der Migration.
(2) Der Ausschuss entscheidet im Rahmen der zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel über sonstige freiwillige Leistungen außerhalb
des
Sozialhilfegesetzes, hier insbesondere über
- a. Zuschüsse für die Altenhilfe
- b. Zuwendungen zur Förderung der freien Wohlfahrtspflege
- c. Zuschüsse für Behindertenfahrten
- d. Zahlungen aus dem Härtefonds
- a. Maßnahmen im Rahmen des Zuwanderungsgesetzes
- b. Maßnahmen zur Integration
- c. Hilfen zur Selbsthilfe
(5) Der Ausschuss berät den von der Verwaltung jährlich vorzulegenden Bericht über die "Situation und Maßnahmen der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund" auf der Basis der bisherigen Berichte und Unterrichtung über neue Maßnahmen.


