Umlegungsausschuss
Die Durchführung der Umlegungsverfahren obliegt in Nordrhein-Westfalen den unabhängigen gemeindlichen Umlegungsausschüssen, die mit selbständigen Entscheidungsbefugnissen ausgestattet sind.
Der Ausschuss besteht gemäß der Durchführungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zum BauGB aus fünf Mitgliedern und zwar aus drei Mitgliedern mit besonderer fachlicher Qualifikation, die weder der Verwaltung noch dem Rat der Stadt angehören dürfen, sowie zwei Ratsmitgliedern. Alle Mitglieder werden vom Rat bestellt.
Zur Vorbereitung und Umsetzung seiner Beschlüsse bedient sich der Ausschuss einer Geschäftsstelle. Die Aufgaben der Geschäftsstelle werden in Brühl im Fachbereich Planung und Stadtentwicklung wahrgenommen.
Die Geschäftsstelle führt die Umlegungsverhandlungen, bereitet die Entscheidungen des Umlegungsausschusses vor und wickelt sie ab.
Zur Vorbereitung und Umsetzung seiner Beschlüsse bedient sich der Ausschuss einer Geschäftsstelle. Die Aufgaben der Geschäftsstelle werden in Brühl im Fachbereich Planung und Stadtentwicklung wahrgenommen.
Die Geschäftsstelle führt die Umlegungsverhandlungen, bereitet die Entscheidungen des Umlegungsausschusses vor und wickelt sie ab.
Mitglieder
Rechtsanwalt Hans-Josef Busch (Vorsitzender)Ltd. Kreisvermessungsdirektor a.D. Heinz Brentano (höherer Vermessungstechnischer Verwaltungsdienst)
Manfred Müller (Sachverständiger für Grundstücksbewertung)
Matthias Fischer (CDU-Ratsmitglied)
Heinz Jung (SPD-Ratsmitglied)
Stellvertretende Mitglieder
Rechtsanwalt Rainer Schmitz (stellv. Vorsitzender)Ltd. Kreisobervermessungsrat Ernst Meier
Hans-Jürgen Horn
Thorsten Gerharz (CDU-Ratsmitglied)
Franziska Grafe (SPD-Ratsmitglied)


