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Zuständigkeiten Vergabe- und Liegenschaftsausschuss (VgLA)

Die Zuständigkeiten des Vergabe- und Liegenschaftsausschuss (VgLA) sind in § 11 der Ordnung für die Zuständigkeiten und Entscheidungsbefugnisse der Ausschüsse des Rates der Stadt Brühl (Zuständigkeitsordnung)geregelt.

§ 11 Vergabe und Liegenschaftsausschuss(VgLA)

(1) Der VgLA ist zuständig für die Vergabe aller Aufträge sowie für grundsätzliche Fragen, die den Erwerb von Grundstücken sowie die Veräußerung und Belastung von städtischen Grundstücken bzw. grundstücksgleichen Rechten betreffen.

(2) Der VgLA entscheidet

  • a. über Vergaben, die einen Gesamtwert von 40.000,00 Euro übersteigen außer den Vergaben im Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Tiefbau und Abwasser (TA)
  •  b. beim Erwerb, der Veräußerung und Belastung von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten bei einem Geschäftswert ab 50.000,-- €





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