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Zuständigkeiten VkA - Verkehrsausschuss

Die Zuständigkeiten des Verkehrsausschuss (VkA) sind in § 8 der Ordnung für die Zuständigkeiten und Entscheidungsbefugnisse der Ausschüsse des Rates der Stadt Brühl (Zuständigkeitsordnung)geregelt.

§ 8 Verkehrsausschuss (VkA)

(1) Die Zuständigkeit des Verkehrsausschuss erstreckt sich auf alle verkehrplanerischen sowie verkehrsrechtlichen Angelegenheiten, soweit keine verkehrlichen Zuständigkeiten in die Kompetenz des PStA fallen.

(2) Der VkA entscheidet in folgenden Fällen auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechtes über:

  • a. die Verkehrsregelungen auf städtischen Straßen sowie auf Bundes/- Land und Kreisstraßen, soweit die Stadt Brühl zuständig ist.
  • b. Maßnahmen zur Verkehrssicherung und Verkehrsberuhigung.
  • c. Widmung und Entwidmung von Straßen, Wegen und Plätzen.
  • d. Straßensperrungen und Verkehrseinrichtung einschließlich Einbahnregelungen, die auf Dauer im Netz angeordnet werden.

(3) Der VkA entscheidet in folgenden Fällen auf dem Gebiet der Verkehrsentwicklung/ Verkehrskonzepte über:

  • a. Die Fortschreibung und Umsetzung des Verkehrsentwicklungsplanes bzw. Nahverkehrsplanes.
  • b. Maßnahmen zur Verkehrsvermeidung und Verkehrsverlagerung zu Gunsten des Umweltverbundes (Rad-, Fuß-, öffentlicher Verkehr).
  • c. Die überörtlichen Verkehrsplanungen, soweit eine Beteiligung der Stadt vorgesehen ist (Bundes- Landes- und Kreisstraßen, Schienenwege).

(4) Der VkA entscheidet auf dem Gebiet der ÖPNV-Angelegenheiten über die Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV gemäß ÖPNVGesetz NRW und des Personenbeförderungsgesetzes.

(5) Der VkA entscheidet auf dem Gebiet der verkehrlichen und technischen Ausbauplanung über die Erteilung des Einvernehmens zur Ausbauplanungen bei Straßenbaumaßnahmen.

(6) Im übrigen und in Fällen aktueller Verkehrsgefährdung ist der Bürgermeister/die Bürgermeisterin zuständig.





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