Mitglieder Wahlausschuss (WahlA)
Zur sachgerechten Erledigung und Vorbereitung der Entscheidungen des Rates in Angelegenheiten der Gemeinde sind Ausschüsse gebildet worden. Die Zuständigkeiten und Entscheidungsbefugnisse des Wahlausschusses (WahlA) richten sich nach den gesetzlichen, verordnungsmäßigen und satzungsrechtlichen Bestimmungen.


