Mitglieder Wahlprüfungsausschuss (WPA)
Zur sachgerechten Erledigung und Vorbereitung der Entscheidungen des Rates in Angelegenheiten der Gemeinde sind Ausschüsse gebildet worden. Die Zuständigkeiten und Entscheidungsbefugnisse des Wahlprüfungsausschusses (WPA) richten sich nach den gesetzlichen, verordnungsmäßigen und satzungsrechtlichen Bestimmungen. Ihm Obliegt die Vorprüfung von Einsprüchen sowie die Prüfung der Gültigkeit von Gemeinde- und Bürgermeisterwahlen vor abschließender Entscheidung durch den Rat der Stadt.


