Sitzungen Wahlprüfungsausschuss (WPA)
Die Zuständigkeiten und Entscheidungsbefugnisse des Wahlprüfungsausschusses (WPA) richten sich nach den gesetzlichen, verordnungsmäßigen und satzungsrechtlichen Bestimmungen. Ihm Obliegt die Vorprüfung von Einsprüchen sowie die Prüfung der Gültigkeit von Gemeinde- und Bürgermeisterwahlen vor abschließender Entscheidung durch den Rat der Stadt.


