kleine Rubrikillustration: Rathaus / BürgerserviceRubrikillustration: Stadtrat & Ausschüsse

Zuständigkeiten WPA - Wahlprüfungsausschuss

Die Zuständigkeiten des Wahlprüfungsausschuss (WPA) ergeben sich aus § 40 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz und § 66 Kommunalwahlordnung. Er entscheidet u.a. über Einsprüche sowie über die Gültigkeit der Kommunalwahl in der Gemeinde.

§ 66 Kommunalwahlordnung NRW lautet:

Der Wahlleiter legt dem nach § 40 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zu bildenden Wahlprüfungsausschuß die bei ihm eingegangenen Einsprüche sowie die sonstigen Unterlagen über die amtliche Vorprüfung des Wahlergebnisses unverzüglich vor.





Lesen Sie auch hier:

Suche im Sitzungsdienst

Ratsmitglieder

Sitzungsdienst

Fraktionen

Kontakt Ratsbüro:

Fragen zur Ratsarbeit

Maria Müller
Uhlstraße 3 (Rathaus)
50321 Brühl
Telefon: 02232 79-2440
Fax: 02232 79-2450
verschlüsselte Mailadresse

Downloads:


Tourismus- und Veranstaltungskalender InBrühl - Link zur Internetseite InBrühl
Soziale Stadt Brühl-Vochem - Link zur Internetseite Soziale Stadt
Eine kleine Dachmusik - Dr. Hermann Conen Was ist Musik? - Link zum Veranstaltungskalender
12plus-Programmheft 1. Halbjahr 2012 - Link zum Programmflyer