Ausländerangelegenheiten
Die Bürgerberatung ist erste Anlaufstelle für ausländische Einwohnerinnen und Einwohner. Aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten von Ausländern, die sich im Rhein-Erft-Kreis aufhalten oder aufhalten möchten, werden von der Ausländerbehörde des Kreises bearbeitet.
Aufgaben in der Bürgerberatung
An-, Ab- und Ummeldung
- Ausländerinnen/Ausländer, Hilfestellung beim Ausfüllen der Formulare;
- Mitteilungen an den Landrat (Aufenthaltsanzeigen);
- Anträge auf Aufenthaltserlaubnisse und dazugehörige Unterlagen vervollständigen;
- Vorprüfung des rechtlichen Aufenthaltes;
Aufenthaltserlaubnisse
- Anträge auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis;
- Antrage auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis;
- Anträge auf Erteilung / Verlängerung einer Duldung;
- Anträge auf Ausstellung von Ausweisen wie Fremdenpässe, Internationale Reiseausweise und Kinderausweise;
- Anträge auf Verlängerung von Reisedokumenten;
- Anträge auf Verlängerung eines Einreisesichtvermerkes (Visum);
- Aushändigung der Pässe nach Rücksendung von der Ausländerbehörde incl. Gebührenabrechnung;
- Mitteilungen an die Ausländerbehörde bei Veränderungen der Meldeverhältnisse oder des Personalstandes;
Die Aufgaben werden wahrgenommen vom Ordnungsamt des Rhein-Erft-Kreises als Ausländerbehörde für Bedburg, Brühl, Elsdorf, Erftstadt, Frechen, Hürth, Pulheim und Wesseling. Die Ausländerbehörde befindet sich im Kreishaus in Bergheim.
Weitere Infos im WWW:
- www.rhein-erft-kreis.de
-
www.auswaertiges-amt.de
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website des Auswärtigen Amtes.


