Beglaubigungen
Beglaubigungen von Abschriften und Ablichtungen von Schriftstücken können von der Bürgerberatung vorgenommen werden, wenn die Urschrift von einer deutschen Behörde ausgestellt ist. Beglaubigungen von deutschen Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) können nur bei dem Standesamt vorgenommen werden, bei dem die Urkunde zuerst ausgestellt wurde.
Gebühren:
Beglaubigung von Fotokopien, je Seite 2,85 €
Beglaubigungen von Unterschriften, je Unterschrift 1,50 €
Sonderfälle
Zum Thema Beglaubigungen, Legalisation, Apostille, Beschaffung von Urkunden für oder aus dem Ausland informieren Sie sich bitte auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes und des Bundesverwaltungsamtes.
Weitere Infos im WWW:
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www.auswaertiges-amt.de
Link zur Internetseite des Auswärtigen Amtes -
www.bva.bund.de
Link zur Internetseite des Bundesverwaltungsamtes


