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Beglaubigungen

Beglaubigungen von Abschriften und Ablichtungen von Schriftstücken können von der Bürgerberatung vorgenommen werden, wenn die Urschrift von einer deutschen Behörde ausgestellt ist. Beglaubigungen von deutschen Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) können nur bei dem Standesamt vorgenommen werden, bei dem die Urkunde zuerst ausgestellt wurde.

Öffentliche Beglaubigungen können nur von einem Notar vorgenommen werden.

Gebühren:

Beglaubigung von Fotokopien, je Seite 2,85 €
Beglaubigungen von Unterschriften, je Unterschrift 1,50 €

Sonderfälle

Zum Thema Beglaubigungen, Legalisation, Apostille, Beschaffung von Urkunden für oder aus dem Ausland informieren Sie sich bitte auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes und des Bundesverwaltungsamtes.



Weitere Infos im WWW:



Rathaus

Foto: Blick aus dem Schlosspark auf das Rathaus Uhlstraße

Stadtverwaltung

Weitere Infos

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Kontakt zur Stadtverwaltung:

Stadt Brühl

Uhlstraße 3 (Rathaus)
50321 Brühl
Telefon: 02232 79-0
Fax: 02232 48051
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