Bürgerberatung
Unsere Dienstleistungen im Einzelnen:
- Öffnungszeiten
- Ausländerangelegenheiten
- Beglaubigungen
- Bewohnerparkausweis
- Fischereischein / Jugendfischereischein
- Führerscheinumtausch (EU-Kartenführerschein)
- Führungszeugnis
- Hundesteueranmeldungen und -abmeldungen
- Kinderreisepässe (ehemalige Kinderausweise)
- Personalausweise (Bundespersonalausweis BPA)
- An-, Um- und Abmeldung
- Untersuchungsberechtigungsscheine (Jugendarbeitsschutzuntersuchung)
- Lohnsteuerkarten
- Melderegisterauskünfte
- Parkausweise (EURO) für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung bzw. Blinde
- Reisepässe
- Rundfunkgebührenbefreiung
- Schwerbehindertenausweise
- Straßenverkehrsamtsangelegenheiten
- Vorläufiger Reisepass/Expresspass
- Wohnberechtigungsscheine
- Wehrpflicht - Stadt Brühl ist Erfassungsbehörde
Öffnungszeiten
| Bürgerberatung, Steinweg 1-3: | Tel. 79 - 36 00 |
| montags u. dienstags | 7.30 - 16.00 Uhr |
| mittwochs | 7.30 - 14.00 Uhr |
| donnerstags | 7.30 - 18.00 Uhr |
| freitags | 7.30 - 12.30 Uhr |
| samstags | 10.00 - 12.30 Uhr |
- Öffnungszeiten andere Dienststellen
Bitte beachten Sie, dass andere Dienststellen im Rathaus zu abweichenden Öffnungszeiten zu erreichen sind.
Ausländerangelegenheiten
Die Bürgerberatung ist erste Anlaufstelle für ausländische Einwohnerinnen und Einwohner. Aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten von Ausländern, die sich im Rhein-Erft-Kreis aufhalten oder aufhalten möchten, werden von der Ausländerbehörde des Kreises bearbeitet.
- Ausländerangelegenheiten
Welche Aufgaben von der Bürgerberatung erledigt werden dürfen, können Sie hier nachlesen.
Beglaubigungen
Beglaubigungen von Abschriften und Ablichtungen von Schriftstücken können von der Bürgerberatung vorgenommen werden, wenn die Urschrift von einer deutschen Behörde ausgestellt ist. Beglaubigungen von deutschen Geburtsurkunden können nur bei dem Standesamt vorgenommen werden, bei dem die Geburtsurkunde ausgestellt wurde.
Bewohnerparkausweis
Für Anwohner in bestimmten Wohngebieten hat die Stadt Brühl Erleichterungen für das Parken durch die Einrichtung des Bewohnerparkens vorgesehen. Wer in diesen Straßen amtlich gemeldet und auch tatsächlich wohnhaft ist, kann einen Bewohnerparkausweis beantragen.
In der Bürgerberatung werden die Bewohnerparkausweise ausgehändigt.
Fischereischein / Jugendfischereischein
In der Bürgerberatung werden Fischereischeine und Jugendfischereischeine ausgestellt und verlängert. Wer die Fischerei mit der Handangel ausübt, muss im Besitz eines Fischereischeines sein.
Führerscheinumtausch (EU-Kartenführerschein)
Für Führerscheinangelegenheiten ist grundsätzlich der Rhein-Erft-Kreis zuständig. Der Führerscheinumtausch (in den EU-Kartenführerschein) kann jedoch in der Brühler Bürgerberatung erfolgen.
Welche Unterlagen sind erforderlich?
- Bisheriger Führerschein
- biometrisches Lichtbild neuen Datums
- Personalausweis
Der neue EU-Kartenführerschein wird Ihnen dann durch die Führerscheinstelle des Rhein-Erft-Kreises zugesandt. Ihren alten (bisherigen) Führerschein erhalten Sie auf Wunsch zurück, wenn Sie dies im Antragsformular vermerken.
Führungszeugnis
Die Bürgerberatung nimmt Anträge zur Erteilung eines Führungszeugnisses oder eines Antrages auf Gewerbezentralregisterauszug entgegen und leitet diese an die zuständigen Behörden weiter.
Hundesteueranmeldungen und -abmeldungen
Die Bürgerberatung nimmt Hundesteueranmeldungen und -abmeldungen entgegen und leitet sie an die zuständige Abteilung im Fachbereich Finanzen im Rathaus weiter. In der Bürgerberatung erfolgt auch die Ausgabe von Hundesteuermarken.
Kinderreisepässe (ehemalige Kinderausweise)
Alle deutschen Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres können einen Kinderreisepass erhalten. Der Kinderreisepass ist nur mit einem Lichtbild des Kindes gültig. Zur Beantragung des Kinderreisepasses ist das Einverständnis der Sorgeberechtigten vorzulegen.
Kinderreisepässe sind grundsätzlich 6 Jahre gültig und können maximal bis zum 12. Lebensjahr verlängert werden.
Benötigt wird:
- wenn nur ein Elternteil vorspricht, muss dieser eine schriftliche Einverständniserklärung des zweiten Elternteils vorlegen und von beiden Elternteilen Personalausweis oder Reisepass mitbringen, dies gilt nicht bei Ledigen, getrenntlebenden Ehegatten oder bereits geschieden Eltern. Hier genügt die Vorsprache des Elternteils bei dem das Kind sich gewöhnlich aufhält.
- Bei Geschiedenen: Original-Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder den Original-Sorgerechtsbeschluss
- Sind beide Elternteile sorgeberechtigt und ein Teil verweigert seine Unterschrift, kann beim zuständigen Amtsgericht ein vorläufiger Sorgerechtsbeschluss für die alleinige Beantragung des Kinderreisepasses angefordert werden.
- Sind andere Personen beteiligt (Kinderheim, Betreuung etc.) ist die Person antragsberechtigt, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht des Kindes hat.
- Das Kind, für das der Kinderreisepass ausgestellt werden soll, muss bei der Antragstellung anwesend sein.
- 1 aktuelles biometrisches Lichtbild
- Ab dem 10. Lebensjahr muss das Kind persönlich unterschreiben. Es darf aber auch früher unterschreiben, wenn es seinen Namen schreiben kann.
Gebühren:
- Kinderpass 13,00 €
- Kinderpass außerhalb der Dienstzeit 26,00 €
- Verlängerung Kinderpass 6,00 €
- Änderung/Verlängerung Reisepass
außerhalb der Dienstzeit 12,00 €
- Verlustanzeige kostenlos
Der frühere Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt bzw. verlängert. Seit 1. November 2007 können Kinder nicht mehr in den Reisepass ihrer Eltern eingetragen werden. Vielmehr kann für ein Kind ein Kinderreisepass oder ein ePass beantragt werden.
- www.auswaertiges-amt.de
Ein Kinderreisepass ist erforderlich, wenn Sie eine Auslandsreise in Länder unternehmen wollen, in denen kein endgültiger Reisepass erforderlich ist. Welche das sind können Sie direkt auf der Hompage des auswärtigen Amtes einsehen.
- Einverständniserklärung zweiter Elternteil (pdf, 89,85 KB)
Personalausweise (Bundespersonalausweis BPA)
Benötigt wird:
- Bisheriger Personalausweis oder Reisepass.
- Ein aktuelles biometrisches Passbild (Anforderungen biometrisches Lichtbild siehe Fotomustertafel Link zur Bundesdruckerei unten)
- Bei Personen unter 16 Jahren zusätzlich: Zustimmungserklärung beider gesetzlicher Vertreter. Wenn nur ein Elternteil vorspricht, muss dieser eine schriftliche Einverständniserklärung des zweiten Elternteils vorlegen und von beiden Elternteilen Personalausweis oder Reisepass mitbringen, dies gilt nicht bei allein Sorgeberechtigten hier wird der Original-Sorgerechtsbeschluss benötigt.
Die Abholung des Personalausweises in der Bürgerberatung kann durch eine dritte Person unter Vorlage einer Vollmacht und der alten Dokumente erfolgen. Auch Ehegatten brauchen eine Vollmacht.
Gebühren:
- Ausstellung eines BPA
22,80 € für Personen unter 24 Jahren
28,80 € für Personen über 24 Jahren
- Vorläufiger BPA 10,00 €
- Vorläufiger BPA außerhalb der Dienstzeit 28,00 €
- Verlustanzeige kostenlos
Für wen wird der neue Ausweis ausgestellt?
Im Regelfall für Personen ab 16 Jahren. Für Kinder unter 16 Jahren können Personalausweise ohne Online-Ausweisfunktion beantragt werden, beispielsweise für Reisen innerhalb der Europäischen Union.
Der frühere Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt bzw. verlängert. Seit 1. November 2007 können Kinder nicht mehr in den Reisepass ihrer Eltern eingetragen werden. Vielmehr kann für ein Kind ein Kinderreisepass oder ein ePass beantragt werden. Neben diesen Reisedokumenten können Kinder, wie Erwachsene auch, einen Personalausweis besitzen. Eine Notwendigkeit besteht hierfür jedoch nicht, da Kinder noch nicht der Ausweispflicht unterliegen. In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.
Gültigkeitsdauer
- 10 Jahre
- bei Personen bis zum 24 Lebensjahr nur 6 Jahre.
- eine Verlängerung ist in keinem Fall möglich.
- www.personalausweisportal.de
Ab 1. November 2010 wird es einen neuen Personalausweis in Deutschland geben. Das Bundesministerium des Innern hat Informationen und Fakten zu dem neuen Dokument im Internet für Sie aufbereitet.
- Merkblatt Personalausweis (pdf, 26,44 KB)
An-, Um- und Abmeldung
Das Melderecht ist seit dem 01. Juni 2004 vereinfacht worden. Es wird nun auf einige bürokratische Dinge bei der An-, Ab- und Ummeldungen verzichtet. Das spart Ihnen Wege und Zeit. An- und Ummeldung werden bei Vorlage Ihres Ausweises ohne Formular sofort in der Bürgerberatung vorgenommen. Ihre Daten erfasst eine Mitarbeiterin unmittelbar im Meldesystem. Ihnen wird damit das lästige Ausfüllen eines Vordruckes erspart.
- An-, Um- und Abmeldung ohne Formulare
Weitere Informationen
Untersuchungsberechtigungsscheine (Jugendarbeitsschutzuntersuchung)
Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen, können in der Bürgerberatung einen Untersuchungsberechtigungsschein erhalten. Wird der Berechtigungsschein dem untersuchenden Arzt der eigenen Wahl, oder falls vorgeschrieben, dem jeweiligen Betriebs- oder Werksarzt vorgelegt, ist die Untersuchung kostenlos. Die Gebühren für die Untersuchung rechnet der Arzt mit dem Rhein-Erft-Kreis ab.
Der Untersuchungsberechtigungsschein kann auch von einem sorgeberechtigten Elternteil beantragt werden. Dazu muss der Ausweis des Kindes vorgelegt werden.
Der Untersuchungsberechtigungsschein ist gebührenfrei.
Lohnsteuerkarten
Seit dem Jahr 2010 werden keine Lohnsteuerkarten mehr versandt.
Sie sollten ab dem Jahr 2012 durch ein elektronisches Verfahren ersetzt werden.
Der Start wurde Ende 2011 wegen
unerwarteter technischer Probleme bundesweit um ein Jahr auf den 1.
Januar 2013 verschoben. Ihre Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur Einführung des elektronischen
Verfahrens ihre Gültigkeit.
Die darauf enthaltenen
Eintragungen (z.B. Freibeträge) werden ohne weiteren Antrag auch für den
Lohnsteuerabzug im Jahr 2011/2012 zugrunde gelegt. Benötigen Sie während des Jahres
2012 eine Lohnsteuerkarte, wird diese vom Finanzamt ausgestellt. Auch die Zuständigkeit für die Änderung der
Lohnsteuerabzugsmerkmale (z. B. Steuerklassenwechsel, Eintragung von
Kinderfreibeträgen und anderen Freibeträgen) ist auf die
Finanzämter übergegangen.
Für Änderungen der Meldedaten an sich (z. B. Heirat, Geburt, Kirchenein- oder -austritt) sind weiterhin die Städte und Gemeinden zuständig.
Wird im Jahr 2012 erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigt, stellt das zuständige Finanzamt eine Ersatzbescheinigung aus. Ausgenommen hiervon sind ledige Arbeitnehmer, die ab dem Jahr 2012 ein Ausbildungsverhältnis als erstes Dienstverhältnis beginnen. Hier kann der Arbeitgeber die Steuerklasse I unterstellen, wenn der Arbeitnehmer seine steuerliche Identifikationsnummer (IdNr), sein Geburtsdatum sowie die Religionszugehörigkeit mitteilt und gleichzeitig schriftlich bestätigt, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt.
Ab dem Jahr 2012 müssen sämtliche antragsgebundene Einträge und Freibeträge erneut beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.
Den im Oktober und November an alle Arbeitnehmer versandten Informationsbrief zu den ab dem 1. Januar 2012 gespeicherten Lohnsteuer-Daten, bewahren sie bitte unbedingt auf. Das Finanzamt hat Sie gebeten diese Gelegenheit zu nutzen, die "Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale" (ELStAM) zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.
- Besondere lohnsteuerbescheinigung
Der Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung, der ausschließlichArbeitnehmer im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung nach § 8a SGB IV in seinem Privathaushalt beschäftigt, und die Lohnsteuerbescheinigung nicht im Rahmen des ElsterLohn-Verfahrens* an die Finanzverwaltung übermittelt, hat eine Besondere Lohnsteuerbescheinigung zu erteilen, wenn für einenArbeitnehmer bei Abschluss des Lohnkontos keine Lohnsteuerkarte vorgelegen hat.
Melderegisterauskünfte
Benötigt wird:
- Vor- und Zuname der gesuchten Person
- Bisherige Anschrift oder das Geburtsdatum
Die Melderegisterauskunft kann persönlich, schriftlich oder per Fax angefordert werden. Sollte die von Ihnen gesuchte Person nicht in Brühl gemeldet sein, wird auch für eine Negativauskunft die Gebühr erhoben. Über Personen, die aus persönlichen Gründen eine Auskunfts-/Übermittlungssperre beantragt haben, kann keine Meldeauskunft erteilt werden.
Sie haben auch die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte online über "EMRA" anzufordern. Sie sparen so Zeit und Kosten, da Anfragen auf elektronischem Wege wesentlich schneller bearbeitet werden können.
- EMRA Meldeauskunft
Mit EMRA - der Elektronische Melderegisterauskunft - bieten wir Ihnen an, auf elektronischem Wege Auskünfte aus dem Melderegister der Stadt Brühl zu erhalten.
Parkausweise (EURO) für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung bzw. Blinde
Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG), Blinde sowie diesen gleichzustellende Personen erhalten auf Antrag einen EU-einheitlichen Parkausweis. Mit besonderen Parkausweisen können Behinderte nicht nur auf Schwerbehindertenparkplätzen sondern auch an anderen Stellen parken.
Reisepässe
Alle Deutschen, die in Brühl ihren Hauptwohnsitz
haben, können einen Reisepass bei der Bürgerberatung beantragen. Eine persönliche
Vorsprache ist unbedingt erforderlich, weil Ihre Unterschrift und der Fingerabdruck benötigt wird.
Bei der erstmaligen Ausstellung eines
Reisepasses in Brühl bringen Sie bitte zusätzlich Ihren Personalausweis mit.
Benötigt wird:
- Bisheriger Reisepass oder Personalausweis
- Ein biometrietaugliches aktuelles Passbild
- Bei Personen unter 18 Jahren zusätzlich: Zustimmung beider gesetzlicher Vertreter. Wenn nur ein Elternteil vorspricht, muss dieser eine schriftliche Einverständniserklärung des zweiten Elternteils vorlegen und von beiden Elternteilen Personalausweis oder Reisepass mitbringen, dies gilt nicht bei allein Sorgeberechtigten; hier wird der Sorgerechtsbeschluss im Original benötigt.
Gebühren:
- Reisepass 59,00 €
- bei Personen unter 24 Jahren 37,50 €
- Vorläufiger Reisepass 26,00 €
Rundfunkgebührenbefreiung
Es gibt die Möglichkeit, aus finanziellen oder gesundheitlichen Gründen eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beziehungsweise eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags zu beantragen.
Ein Antrag erhalten Sie in der Bürgerberatung. Diesen Antrag senden Sie mit Nachweisen an
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln
Anträge sind auch im Internet erhältlich:
Schwerbehindertenausweise
Bei der Beantragung von Schwerbehindertenausweisen ist man in der Bürgerberatung behilflich. Hier erfolgt die
- Antragsausgabe, eine Hilfestellung beim Ausfüllen der Vordrucke.
- Die Weiterleitung der Anträge an das Versorgungsamt;
- Verlängerung
von Schwerbehindertenausweisen.
- Die Ausstellung der "Parkerleichterung für Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen "G" und min. 70% Behinderung"
- Schwerbehinderten-Antrag online
Antrag/Änderungsantrag auf Feststellung eines (höheren) Grades der Behinderung, Feststellung von Merkzeichen und Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises.
Straßenverkehrsamtsangelegenheiten
Führerscheinanträge, Euro-Führerscheine, Sonderfahrgenehmigungen, Änderung von Fahrzeugscheinen:
- Annahme und Prüfung von Führerscheinanträgen bei Ersterteilung, Umschreibung oder Wiedererteilung;
- Annahme von Anträgen auf Umtausch der alten Führerscheine in Euro-Führerscheine; Prüfen der Klassen (bes. bei Führerscheinen der ehem. DDR)
- Annahme Führerscheinanträge "Begleitetes Fahren ab 17 Jahren"
- Ausstellen der Sonderfahrgenehmigungen
- Änderung von Fahrzeugscheinen bei Wohnungswechsel innerhalb des Rhein-Erft-Kreises
Vorläufiger Reisepass/Expresspass
In eiligen Fällen besteht die Möglichkeit, einen Reisepass im Expressverfahren zu bestellen. Die Aushändigung erfolgt nach ca. 5 Werktagen.
Der vorläufige Reisepass wird sofort ausgehändigt. Ein vorläufiger Reisepass darf nur erstellt werden, wenn der Reisepass auch in Expressverfahren nicht mehr rechtzeitig vor Reiseantritt ausgehändigt werden kann.
Wichtig:
Weil wir Ihre eigenhändige Unterschrift benötigen, können Sie sich nicht vertreten lassen. Eine persönliche Vorsprache ist nötig!
Abholung durch einen Bevollmächtigten:
Die Abholung des Reisepasses kann durch eine andere Person unter Vorlage einer Vollmacht und der alten Dokumente erfolgen. Auch Ehegatten brauchen eine Vollmacht, sofern sie bei Antragstellung nicht schriftlich hinterlegt haben, dass der Ausweis vom Ehegatten abgeholt wird.
Noch ein Tipp: Wenn Sie mit Ihren Kindern Auslandsreisen unternehmen wollen, denken Sie bitte auch an die Kinderreisepässe.
Verbindliche Auskünfte erteilt nur die jeweilige Botschaft des Landes.
Gebühren:
- Express-Bestellung zusätzlich 32,00 €
- Vorläufiger Reisepass 26,00 €
- 48-Seiten-Pass zusätzlich 22,00 €
Wohnberechtigungsscheine
Voraussetzung für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins ist die
Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen. Die Berechnung ist immer individuell. Ein Wohnberechtigungsschein berechtigt zum
Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung (Sozialwohnung).
- Beratung der Bürgerinnen und Bürger
- Entgegennahme der Anträge
- Einkommensberechnungen
- Erstellung und Ausgabe der Wohnberechtigungsscheine
- Kontakte mit Wohnungsbaugesellschaften/ Vermietern
Wehrpflicht - Stadt Brühl ist Erfassungsbehörde
Zu den Erfassungsstichtagen (1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober jeden Jahres) ermittelt die Stadt Brühl als Erfassungsbehörde mit Hilfe des Melderegisters alle männlichen Deutschen, die am Stichtag das 17. Lebensjahr vollendet haben. Diese Personen werden in die Wehrerfassungslisten aufgenommen, die der Bundeswehrverwaltung zur Feststellung der Wehrpflicht übermittelt werden. Vor Abgabe der Wehrerfassungslisten an die Bundeswehrverwaltung werden die erfassten Personen über die Erfassung und die dabei festgestellten persönlichen Daten unterrichtet.
Bis zum Inkrafttreten der Wehrrechtsänderungsgesetz (WehrRÄndG) 2011 gilt das Wehrpflichtgesetz in der derzeitigen Fassung. Die Erfassung nach § 15 Wehrpflichtgesetz ist in der bisherigen Form weiter durchzuführen.
Wehrpflichtig sind alle Männer vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und die ihren ständigen Aufenthalt in Deutschland haben.
Lesen Sie auch hier:
-
Formulare Bürgerberatung
Formulare, die in der Brühler Bürgerberatung angeboten werden finden Sie auch in unserm Formulardepot.
Weitere Infos im WWW:
-
www.bundesdruckerei.de
Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei -
www.auswaertiges-amt.de
Länder- und Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes


