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Bürgermeister Michael Kreuzberg

Brühler Bürgermeister ist Michael Kreuzberg (CDU).

Zuletzt fand am 30. August 2009 die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister für die Dauer von sechs Jahren statt.
Bürgermeister Michael Kreuzberg
Großbildansicht Bürgermeister Michael Kreuzberg

Michael Kreuzberg, der bereits seit 1999 amtierende Bürgermeister der Stadt Brühl, wurde mit deutlicher Mehrheit (52,48 % - 2004 waren es 53,45 %) in seinem Amt bestätigt und für sechs Jahre von den Brühlerinnen und Brühlern gewählt. Die Mitbewerber um das Amt des hauptamtlichen Bürgermeisters waren Dieter Freytag (SPD, 29,58 %), Michael vom Hagen (GRÜNE, 8,36 %), Heinz Schmitz (fw/bVb, 4,82 %) und Jochem Pitz (FDP, 4,76 %) .

Die Stadtverwaltung Brühl führt als Behörde die Bezeichnung "Der Bürgermeister". Dieser Titel ist auch die persönliche Dienstbezeichnung des Bürgermeisters als Verwaltungschef. Nach der Gemeindeordnung NW ist der hauptamtliche Bürgermeister oberster Repräsentant der Gemeinde und gleichzeitig Chef der Verwaltung. Diese Regelung gilt seit dem Wegfall der Doppelspitze, bestehend aus Stadtdirektor und ehrenamtlichem Bürgermeister 1999.

Michael Kreuzberg persönlich

Verheiratet mit Ellen Thoben-Kreuzberg, Familie mit drei Kindern.

Erstes und zweites Staatsexamen in Sozialwissenschaften (Politikwissenschaft, Soziologie, Volkswirtschaft) und Deutsche Philologie, abgelegt an der Universität Köln.

Vier Jahre Bundestagsreferent und Büroleiter des Bundestagsabgeordneten sowie Kölner Bürgermeisters Dr. Heribert Blens.

Studienrat am Erzbischöflichen St. Ursula Gymnasium in Brühl (4 Jahre) und am Hardtberg-Gymnasium in Bonn (6 Jahre).

1995 - 2000 Parteivorsitzender der CDU-Brühl.

Vertretung des Bürgermeisters

Die Vertretung des Bürgermeisters in allen Rechts- und Verwaltungsgeschäften nimmt der 1. Beigeordnete, Andreas Brandt, wahr, sowie Stadtkämmerer Dieter Freytag und Gerd Schiffer als weitere Beigeordnete.

Für ausschließlich repräsentative Aufgaben wählte der Stadtrat drei Vertreter des Bürgermeisters:

  1. Stellvertreter ist Wolfgang Poschmann (CDU), Hubert-Geuer-Str. 5, Telefon 02232 28952
  2. Stellvertreter ist Heinz Jung (SPD), Auf der Pehle 35, Telefon  02232 32595
  3. Stellvertreterin Marie-Therese Brämer (FDP), Bonnstr. 323, Telefon 02232 31349

Nebentätigkeiten nach § 71 Landesbeamtengesetz

Nach § 18 Abs. 2 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes ist der Hauptverwaltungsbeamte verpflichtetet, dem Rat eine Aufstellung gemäß § 71 Landesbeamtengesetz NRW (LBG) vorzulegen.

Danach ist eine Aufstellung der Nebentätigkeiten sowie der Vergütungen, die der Beamte für eine genehmigungspflichtige oder eine nach § 69 Abs. 1 Nummern 2, 3, und 4 b nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeit innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes erhalten hat, vorzulegen, wenn diese insgesamt die in der Rechtsverordnung nach § 75 LBG zu bestimmende Höchstgrenze übersteigen.





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