DATEV
Die Einführung des neuen kommunalen Finanzmanagements bei der Stadt Brühl mit DATEV-Software
Ein Projektteam, bestehend aus Kolleginnen und Kollegen der Kämmerei, der Stadtkasse, der Organisationsabteilung und der Rechnungsprüfung, organisierte die Umgestaltung, die sich zunächst auf bestimmte Pilotbereiche der Verwaltung erstreckte. Daneben waren übergreifend verschiedene Arbeitsschwerpunkte zu bewältigen:
- Organisation der Finanzbuchhaltung
- Schulung und Fortbildung
- Inventarisierung zwecks Erstellung einer Eröffungsbilanz mit Einpflegung in die Anlagenbuchhaltung
- Anpassung der Software an das neue Haushaltsrecht
- Entwicklung eines "Neuen Haushaltes"
Dabei kommt der Erstellung des Haushaltsplanes als dem zentralen Steuerungsinstrument eine erhebliche Bedeutung zu. Als politisches Steuerungsmittel ist er outputorientiert an den normierten Produktbereichen auszurichten:
Produktbereiche im Produktrahmen
11 Innere Verwaltung
12 Sicherheit und Ordnung
21 Schulträgeraufgaben
25 Kultur und Wissenschaft
31 Soziale Hilfen
36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
41 Gesundheitsdienste
42 Sportförderung
51 Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinformationen
52 Bauen und Wohnen
53 Ver- und Entsorgung
54 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV
55 Natur- und Landschaftspflege
56 Umweltschutz
57 Wirtschaft und Tourismus
61 Allgemeine Finanzwirtschaft
71 Stiftungen
Dabei ist mit den politischen Gremien festzulegen, auf welcher Ebene (Produktbereich/Produktgruppe) jenseits der normierten Vorschriften der Haushaltsplan dargestellt werden soll. Zudem ist für die interne (Verwaltungs-)Ebene der Umfang der Kosten- und Leistungsrechnung zu bestimmen.
Die Stadt Brühl hat sich im Sommer 2004 entschlossen, zum 01.01.2005 das Rechnungswesen in Zusammenarbeit mit der DATEV umzustellen. Mit entscheidend für die Vorgehensweise der Stadt Brühl war, dass eine Komplettlösung mit Rechnungswesen, Kostenrechnung und Veranlagung auf einem hauseigenen Server der Stadt Brühl ermöglicht wurde.
Das Projekt umfasste vier Schwerpunkte:
1. Haushaltsplanung und Bewirtschaftung
Die Abfrage
der relevanten Haushaltsdaten aus den städtischen
Fachbereichen/Abteilungen erfolgte nach wie vor auf kameraler Basis.
Die so ermittelten Daten wurden auf Haushaltsstellenebene aus der kameralen
Gliederungs- und Gruppierungsdarstellung in die kaufmännische "Kostenstellen-/Kontendarstellung" übergeleitet.
Kalkulatorische Größen, die mit dem Aufwands- bzw. Ertragsbegriff
zusammen hingen, wurden zentral über die Kämmerei ergänzt.
Bei der Haushaltsdarstellung, die zusammen mit einem Modul der Firma Profis, Münster, erarbeitet wurde, war sowohl die gesetzlich vorgegebene Produktorientierung vorzunehmen als auch eine zur internen Steuerung gewünschte Budgetdarstellung nach der Organisationsstruktur (Verantwortungsbereiche).
Um die laufenden Haushaltsbudgets überwachen zu können, nutzen die ressourcenverantwortlichen Fachbereiche ein sog. "Dispositionsmodul", mit dem sie Aufträge bzw. Bestellungen nachhalten können; ab einem Auftragswert von 1.000 EUR ist das Modul verpflichtend einzusetzen. Die zur Budgetkontrolle erfassten Dispositionen können bei Rechnungseingang von der Kreditorenbuchhaltung zur Verbuchung genutzt werden.
2. Rechnungswesen und Zahlungsverkehr
Ein Kernpunkt
bei der Umstellung auf das neue Rechnungswesen lag in der Dokumentation
des Datenübergangs zum 01.01.2005. Ein weiterer
Schwerpunkt der Umstellungstätigkeit bestand in der Anpassung
der im Laufe der Jahrzehnte in der Gesamtverwaltung in Einsatz gebrachten
sogenannten "Vorverfahren". Hierzu waren zahlreiche Anwendungsprogramme
zu ermitteln und die Rechnungsdaten - möglichst automatisiert - in
das Rechnungswesen zu integrieren (Schnittstellen). Dazu gehörten
beispielsweise Kindergartenbeiträge und Essensgeld, Bußgelder
("Knöllchen"), Gebührenbescheide für Sondernutzungen
und Stellplatzablösegebühren, Musikschul- und Rettungsdienstgebühren.
Die Daten sind grundsätzlich derart aufzubereiten, dass sie bei Zahlungseingang möglichst automatisch zugeordnet, bei fehlendem Zahlungseingang nahtlos in das Mahnwesen bzw. die Vollstreckung übernommen werden können.
3. Anlagenbuchhaltung und Kostenrechnung
Die aus
der Inventur ermittelten Daten waren entsprechend zu bewerten und in
die Anlagenbuchhaltung zu übernehmen. Zu beachten ist,
dass bei abzuschreibenden Gütern des Anlagevermögens grundsätzlich
eine Zuordnung zu Kostenstellen (Produktbereichen, gruppen) vorzunehmen
ist. Außerdem sind vielfach Zuschüsse oder Beitragseinnahmen
als Sonderposten auf der Passivseite der Bilanz einzustellen.
Die Kostenrechnung liefert nicht nur die Grundlage für die Haushaltsbewirtschaftung, hier sind durch entsprechende Abstimmung der Konten und Kostenstellen mit den Fachbereichen und abteilungen die Grundlagen für weitergehende Auswertungen, Berichte und Kennzahlen gegeben.
4. Veranlagungsprogramm
Die Stadt Brühl hat mit
der Umstellung des Rechnungswesens gleichzeitig auch ihre Veranlagung
für Gewerbesteuer, Grundsteuer, Vergnügungs-
und Hundesteuer umgestellt. Die Übernahme der Daten wurde zum
Teil vollständig (Gewerbesteuer) zum Teil stichprobenartig (Grundsteuer) überprüft.
Die Bescheiderstellung über das neue Verfahren mit etwa 40.000
Datensätzen verlief problemlos, die Grundlage zur Weiterentwicklung
des Datenbestandes zu einem sogenannten "Bürgerkonto" sind
gelegt. Weitere Geschäftsvorgänge (Kindergartenbeiträge,
Essensgeld, etc.) werden künftig über das Veranlagungsprogramm
abgerechnet.
Fazit
Der Umstieg auf das neue Rechnungswesen ist
gut gelungen. Erforderliche Anpassungen und Weiterentwicklung der Programme
werden im laufenden Betrieb vorgenommen. Die Stadt Brühl verfügt
nunmehr über
ein modernes Rechnungswesen auf einer eigenen Plattform innerhalb der
Verwaltung.
Dieter Freytag, Beigeordneter und Kämmerer der Stadt Brühl


