Eheschließung
Bis Ende des 18. Jahrhunderts war die Eheschließung ausschließlich Sache der Kirchen. Danach wurde es zur Aufgabe der Standesämter, bürgerlich-rechtliche Ehen zu schließen. Eine kirchliche Trauung kann heute zusätzlich, jedoch erst nach der bürgerlich-rechtlichen Eheschließung vor dem Standesbeamten stattfinden.
Anmeldung zur Eheschließung (früher Aufgebot)
Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem Eheschließungstermin vorgenommen werden.
Falls nur einer der Verlobten für die Anmeldung Zeit haben sollte, verwenden Sie bitte die "Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung" (Beitrittserklärung).
Sie benötigen folgende Unterlagen:
Wenn...
- beide Eheschließenden deutsche Staatsangehörige sind,
- beide Eheschließenden ihren Hauptwohnsitz in Brühl haben,
- beide Eheschließenden keine minderjährigen Kinder haben,
- keiner der beiden bereits verheiratet war,
- das Familienbuch der Eltern in Brühl geführt wird (oder Ihre Eltern vor 1958 geheiratet haben und Sie in Brühl geboren sind),
Sind einzelne oder mehrere dieser Bedingungen nicht erfüllt, benötigen Sie daneben weitere Unterlagen:
1. Wenn einer der beiden Eheschließenden seinen Hauptwohnsitz nicht in Brühl hat:
- eine Aufenthaltsbescheinigung der zuständigen Meldebehörde (sollte bitte nicht älter als 1 Monat sein)
- eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.
(wird beim Standesamt Ihres Geburtsortes geführt)
- eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten vorangegangenen Ehe mit Auflösungsvermerk (wird beim Heiratsstandesamt geführt)
- Weitere frühere Ehen und deren Auflösung sind anzugeben (urkundlicher Nachweis)
Wenn das entsprechende Personenstandsbuch beim Standesamt Brühl aufbewahrt wird, greifen wir darauf zurück. Ist die geforderte Personenstandsurkunde jedoch bei einem anderen Standesamt auszustellen, besorgen Sie sich das Dokument bitte dort.
Wohnen Sie beide nicht in Brühl, können Sie zwar trotzdem hier heiraten, müssen die Eheschließung aber bei Ihrem Wohnsitzstandesamt anmelden.
Für die genannten Fälle, reichen die aufgeführten Unterlagen in der Regel aus. In Einzelfällen können weitere Unterlagen notwendig werden.
Bitte erkundigen Sie sich persönlich beim Standesamt, wenn:
- eine/r der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt oder besessen hat,
- eine/r der Verlobten nicht im Bundesgebiet geboren ist,
- eine/r der Verlobten ein minderjähriges Kind hat,
- die Verlobten gemeinsame Kinder haben,
- eine/r der Verlobten im Ausland geschieden worden ist,
- eine/r der Verlobten Spätaussiedler oder Vertriebener ist,
- eine/r der Verlobten nicht der deutschen Sprache mächtig ist.
Trauorte
- Trauzimmer im Standesamt Steinweg
- Kapitelsaal des Rathauses Uhlstraße
- Phatasialand (Hotel Ling Bao und Hotel Matamba)
Häufige Fragen
- Müssen Trauzeugen dabei sein?
Sie können ohne Trauzeugen zur Eheschließung kommen oder einen oder maximal zwei Trauzeugen mitbringen. Diese müssen volljährig sein und deutsch verstehen. - Müssen Ringe getauscht werden?
Ringe müssen Sie nicht tauschen. - Muss ein Stammbuch erworben werden?
Ein Stammbuch der Familie muss nicht käuflich erworben werden. Sie können Ihre Dokumente auch anderweitig aufbewahren.
Gebühren
| Prüfung der Ehefähigkeit für Deutsche | 40,00 € |
| Prüfung der Ehefähigkeit mit Ausländerbeteiligung | 66,00 € |
| Urkunden | 10,00 € |
| Erklärung zur Namensführung (z.B. Doppelnamen) | 21,00 € |
| Eidesstattliche Versicherungen | 21,00 € |
| Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten | 66,00 € |
| Stammbücher werden in unterschiedlichen Preisklassen vorgehalten. | |
Weitere Infos im WWW:
-
www.phantasialand.de
Informationen zum Thema heiraten im Phantasialand
Downloads:
-
Flyer Trauung im Phantasialand
(pdf, 399,43 KB)





