Fischereischein
Wer die Fischerei mit der Handangel ausübt, muss im Besitz eines Fischereischeines sein. Der Fischereischeinbei muss beim Angeln mitgeführt werden. Er ist bei einer Kontrolle vor Ort vorzeigen.
Jahresfischereischein für ein Kalenderjahr
Voraussetzung
- Mindestalter 14 Jahre,
- Fischereiprüfung
- Prüfungszeugnis o. abgelaufenen Fischereischein;
- Personalausweis;
- bei Neuausstellung Passbild
-
Fünfjahresfischereischein für fünf aufeinander folgende Kalenderjahre
Voraussetzung
- Mindestalter 14 Jahre,
- Fischereiprüfung -
- Prüfungszeugnis o. abgelaufenen Fischereischein;
- Personalausweis; bei Neuausstellung Passbild
Jugendfischereischein für 1 Kalenderjahr
(Der Jugendfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Fischereischeininhabers)
Voraussetzung
- Jugendliche, die das 10., aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben
- Einwilligung eines Erziehungsberechtigten;
- Kinderausweis bzw. Pass;
- bei Neuausstellung Passbild
Sonderfischereischein
Erteilung eines
- Sonderfischereischeines: 16,00 €
- Sonderfischereischein für fünf Jahre 48,00 €
- Erteilung eines Ersatzfischereischeines
10,00 €
(bei Verlust des Originalscheines).


