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Fischereischein

Wer die Fischerei mit der Handangel ausübt, muss im Besitz eines Fischereischeines sein. Der Fischereischeinbei muss beim Angeln mitgeführt werden. Er ist bei einer Kontrolle vor Ort vorzeigen.

Jahresfischereischein für ein Kalenderjahr

Voraussetzung

  • Mindestalter 14 Jahre,
  • Fischereiprüfung
Benötigte Unterlagen
  • Prüfungszeugnis o. abgelaufenen Fischereischein;
  • Personalausweis;
  • bei Neuausstellung Passbild -
Gebühr inkl. Fischereiabgabe: 16,-- € 

Fünfjahresfischereischein für fünf aufeinander folgende Kalenderjahre

Voraussetzung

  • Mindestalter 14 Jahre,
  • Fischereiprüfung -
Benötigte Unterlagen
  • Prüfungszeugnis o. abgelaufenen Fischereischein;
  • Personalausweis; bei Neuausstellung Passbild
Gebühr inkl. Fischereiabgabe: 48,-- €

Jugendfischereischein für 1 Kalenderjahr
(Der Jugendfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Fischereischeininhabers)
Voraussetzung
  • Jugendliche, die das 10., aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben
Benötigte Unterlagen
  • Einwilligung eines Erziehungsberechtigten;
  • Kinderausweis bzw. Pass;
  • bei Neuausstellung Passbild
Gebühr inkl. Fischereiabgabe: 8,-- €

Sonderfischereischein

Erteilung eines

  • Sonderfischereischeines: 16,00 €
  • Sonderfischereischein für fünf Jahre 48,00 €
  • Erteilung eines Ersatzfischereischeines 10,00 €
    (bei Verlust des Originalscheines).





Rathaus

Foto: Blick aus dem Schlosspark auf das Rathaus Uhlstraße

Stadtverwaltung

Weitere Infos

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Kontakt zur Stadtverwaltung:

Stadt Brühl

Uhlstraße 3 (Rathaus)
50321 Brühl
Telefon: 02232 79-0
Fax: 02232 48051
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