Fundbüro
Sie haben etwas verloren?
Sollte der Eigentümer der Fundsache bekannt sein, wird der Betroffene schriftlich oder telefonisch benachrichtigt.
Bei Schlüsselverlust ist eine Vorsprache beim Fundbüro erforderlich. Eine Registrierung der abgegebenen Schlüssel erfolgt nicht.
Fundgegenstände von "auswärtigen Verlierern" werden der Verwaltungsbehörde des betreffenden Wohnortes übersandt. Fundsachen von Ausländern ohne Wohnsitz in Deutschland werden der entsprechenden Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) zugeschickt.
Die Erfahrung zeigt , dass Fundgegenstände oft erst 10-14 Tage nach dem Fund abgegeben werden.
Füllen Sie online das Verloren/Gefunden-Formular aus, das unmittelbar im Rathaus ausgewertet wird.
Sie haben etwas gefunden?
Damit der Verlierer schnellstmöglich wieder zu seinem Eigentum kommt, möchten wir Sie bitten, Fundgegenstände entweder im Fundbüro zu den angegebenen Öffnungszeiten oder bei allen Polizeidienststellen "rund um die Uhr" abzugeben.
Gebühren und Finderlohn
Wert bis
25.00 € = 0,00 €
26,00 € bis 150,00 € = 5,00 €
151,00 € bis 500,00 €= 10,00 €
über 500,00 €= 15,00 €
je weitere 500,00 €= 15,00 €
Finderlohn:
Wert bis 500,00 € = 5 %, ab 501,00 € = 3 %.
Fundversteigerungen
Den aktuellen Versteigerungstermin von nicht abgeholten Fundsachen können Sie der örtlichen Presse entnehmen.


